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VW-Affäre:
Ex-VW-Betriebsrat zu 34.500 Euro verurteilt
09. Mai 2008, 13:11
 | Bernd Sudholt hat ein öffentliches Verfahren in der VW-Affäre vermieden. Der frühere Betriebsrat gilt nach Annahme des Strafbefehls nun als vorbestraft. |
Die VW-Zentrale in Wolfsburg
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| Foto: dpa |
Der frühere VW-Betriebsrat Bernd Sudholt ist in der VW-Affäre um Schmiergelder und Lustreisen auf Firmenkosten zu 34.500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Wolfsburg habe einen Strafbefehl gegen Sudholt wegen Beihilfe zur Untreue in vier Fällen erlassen, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Da dieser einen Strafbefehl akzeptiert hatte, um ein öffentliches Verfahren zu vermeiden, ist die Entscheidung rechtskräftig. Der frühere stellvertretende Betriebsratsvorsitzende im Stammwerk Wolfsburg gilt damit als vorbestraft.
Strafbefehl kommt Urteil gleich
Nach Erkenntnissen der Justiz hat er zwischen 2001 und 2003 bei Auslandsreisen des Betriebsrats die Leistungen von Prostituierten auf Kosten vom VW in Anspruch genommen. Der Strafbefehl steht in seiner Wirkung einem Urteil gleich. Es handelt sich um ein schriftliches Urteilsverfahren.
Nachdem Sudholt zunächst jede Beteiligung in der Affäre abgestritten hatte, hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage beim Amtsgericht Wolfsburg erhoben. Später lenkte Sudholt ein, die Staatsanwaltschaft nahm die Anklage zurück und beantragte einen Strafbefehl.
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