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Carsharing:
Freud und Leid absichern
05. Mai 2008, 12:50
 | Sich ein Auto zu teilen ist eine gute Idee. Sie sollte aber auch dann noch funktionieren, wenn der Fall des Falles eintritt, und einer für die Kosten aufkommen muss, rät der VCD. |
Das Auto teilen.
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| Foto: dpa |
Carsharing findet in Deutschland immer mehr Anhänger. Nach Angaben des Bundesverbands CarSharing (bcs) in Hannover zählen die im bcs organisierten 1600 Carsharing-Stationen mittlerweile mehr als 116.000 Fahrberechtigte. Das umweltfreundliche Mobilitätskonzept, bei dem sich mehrere Nutzer ein Auto teilen, hat aber immer noch einen Haken: Es wird oft nur in größeren Städten angeboten. Wer auf dem Land wohnt, hat das Nachsehen. Interessenten im ländlichen Raum bleibt nur die Variante, sich ein Privatauto zu teilen. Ein Carsharing-Modell in Eigenregie sollte dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) in Berlin zufolge aber immer vertraglich abgesichert werden.
Ein Vertrag für den Zweifelsfall
«Das ist ganz wichtig, wenn man so etwas macht», sagt Gerd Lottsiepen vom VCD. Es gehe sonst im Zweifelsfall nur solange gut, bis etwas passiert. Lottsiepen empfiehlt daher, untereinander vertraglich festzuhalten, wer zum Beispiel bei einem Unfall für die Reparaturkosten aufkommt. Ebenso müsse von Anfang an geregelt sein, wie die Unterhalts- und Spritkosten aufgeteilt werden, wer sich um Wartung und Reinigung des Autos kümmert und wer es wann und wie nutzen darf. Das sei vor allem deshalb wichtig, weil das gemeinsam genutzte Auto in der Regel im Besitz eines Einzelnen bleibt. Auf ihn liefen dann auch Zulassung, Haftpflicht- und Kasko-Versicherung.
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