netzeitung.deVerfassungsschutz soll Buback-Akten öffnen

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Der Tatort des Mordes an Siegfried Buback im Jahr 1977 (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Der Tatort des Mordes an Siegfried Buback im Jahr 1977
Foto: dpa
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Innenexperten von CDU und SPD fordern vom Verfassungsschutz, die Akten zum Buback-Mord zu öffnen. Man wolle wissen, ob der Geheimdienst «triftige Gründe» habe, die Akten zurückzuhalten.

Nach der Verhängung von Beugehaft gegen drei ehemalige RAF-Mitglieder haben Politiker von Union und SPD gefordert, die Akten des Verfassungsschutzes zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977 freizugeben. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, verlangte in der «Bild»-Zeitung Akteneinsicht durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG), weil die Exterroristin Verena Becker schon 1980 dem Bundesamt für Verfassungsschutz Stefan Wisniewski als Mordschützen genannt haben soll.

«Wir wollen wissen, ob der Verfassungsschutz wirklich triftige Gründe hat, die Akten zurückzuhalten», sagte der CDU-Politiker der «Bild»-Zeitung. Der CDU-Innenexperte Clemens Binninger sagte: «Das Bundesinnenministerium muss prüfen, ob neben der Beugehaft noch andere Erkenntnisse zur Aufklärung beitragen können.» Auch der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz legte Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nahe, «die Verfassungsschutzakten umgehend freizugeben.»

Außer Boock verweigern alle die Aussage
Der Bundesgerichtshof hatte die Beugehaft gegen Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts auf Antrag der Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren gegen das ehemalige RAF-Mitglied Stefan Wisniewski beantragt. Darin soll geklärt werden, wer 1977 die tödlichen Schüsse auf den damaligen Generalbundesanwalt Buback und dessen zwei Begleiter abgegeben hatte.

Klar, Mohnhaupt und Folkerts hatten dazu bei einer Zeugenvernehmung keine Angaben gemacht, obwohl ihnen nach Auffassung der Ermittler kein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zustand. Klar, Mohnhaupt und Folkerts sind bereits als Tatbeteiligte verurteilt. Von ihnen sitzt nur Klar noch in Haft und wird voraussichtlich Anfang 2009 aus dem Gefängnis entlassen. Seine reguläre Haftzeit würde während der Beugehaft ruhen.

Insgesamt wollte die Bundesanwaltschaft elf frühere RAF-Mitglieder in dem Fall befragen. Außer Peter-Jürgen Boock verweigern alle die Aussage, wie Terrorermittler Rainer Griesbaum von der Bundesanwaltschaft bereits Mitte Dezember mitgeteilt hatte. Anlass für die neuen Ermittlungen waren Aussagen des RAF-Aussteigers Boock, der seinen früheren Komplizen Wisniewski beschuldigt hatte, die tödlichen Schüsse auf den Generalbundesanwalt und seine zwei Begleiter abgegeben zu haben. (AP)