DNS-Test für Einwanderer in Frankreich
Unter anderem müssen Kandidaten für den Familienzusammenzug künftig in ihrem Herkunftsland einen Test über Kenntnisse der französischen Sprache und die «Werte der Republik» bestehen. Auch für den besonders umstrittenen Vorschlag, wonach einwanderungswillige Familienangehörige ihre Blutsverwandtschaft per Gentest nachweisen sollen, kam nach stundenlanger Debatte eine Mehrheit zu Stande.
91 Abgeordnete stimmten für den von Zuwanderungsminister Brice Hortefeux vorgelegten Entwurf, 45 Abgeordnete, darunter Mitglieder der konservativen Regierungspartei UMP, dagegen. Der Gentest hatte in Frankreich eine heftige Debatte über das Ausländerrecht ausgelöst, das bereits in den vergangenen Jahren unter dem damaligen Innenminister und heutigen Präsidenten Nicolas Sarkozy zwei Mal verschärft worden war.
Der UMP-Politiker Etienne Pinte beklagte in der Debatte, der Vorschlag stelle «den Geist unserer Gesetze in Frage». Frankreich dürfe nicht wie ein Schaf den übrigen elf EU-Staaten folgen, die bereits derartige Tests machten. In Deutschland kann die Genanalyse in seltenen Ausnahmefällen angewandt werden.
Neben den Sprach- und Wertetests und den DNS-Analysen sieht das «Loi Hortefeux» weitere Hürden vor. Wer seine Familienmitglieder nachkommen lassen will, muss künftig ein Einkommen von mindestens 1280 Euro nachweisen. Angehörige, die bereits in Frankreich sind, müssen zurück in ihr Herkunftsland und ein neues Visum beantragen.
Schließlich werden die Eltern von nachziehenden Kindern verpflichtet, einen «Vertrag für die Aufnahme und Integration der Familie» zu unterzeichnen. Bei einem Verstoß droht die Streichung von Kindergeld. (AP)
