21.06.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die polnische Regierung will einer durch eine Schwangerschaft erblindeten Mutter keine Entschädigung zahlen. Das Urteil eines europäischen Gerichts wurde angefochten.
Polen hat gegen ein Abtreibungsurteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte Berufung eingelegt. Den Eingang des Schreibens bestätigte ein Sprecher des Gerichtshofes am Donnerstag in Straßburg.
Der Gerichtshof hatte im März der Klage einer 36-jährigen Polin stattgegeben, die 2000 wegen der Geburt ihres dritten Kindes fast vollständig erblindet ist. Die Richter hatten Warschau zu einer Entschädigungszahlung von 25.000 Euro verurteilt.
Abbruch verweigertDie damals stark kurzsichtige Frau hatte einen Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen Gründen beantragt, der ihr jedoch verweigert wurde. Augenärzte hatten ihr bescheinigt, dass eine weitere Schwangerschaft zur Erblindung führen könnte.
Die Richter werden die Berufung prüfen, die dann vor der großen Kammer des Gerichtshofes neu verhandelt werden könnte. Das römisch- katholische Polen hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze in Europa. Wäre dieses Urteil rechtskräftig, müsste die Regierung in Warschau die Abtreibungsgesetze lockern. (dpa)