Aufregung in Italien wegen Sterbehilfe für Welby
22.12.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Nach dem Tod des unheilbar kranken Verfechters für Sterbehilfe, Piergiorgio Welby, ist in Italien eine heftige Debatte über menschenwürdiges Sterben entbrannt. Gegner und Befürworter der Sterbehilfe beschimpfen sich im Internet gegenseitig manche als Taliban oder auch einfach Mörder. So bezeichnete auch die Mitte-Rechts-Opposition im Parlament Arzt Mario Riccio.
Der Vatikan reagierte mit einer klaren Verurteilung der Sterbehilfe für Welby. Doch auch im Katechismus der katholischen Kirche heißt es, dass der Abbruch von Therapien, die in keinem Verhältnis zu den erzielten Ergebnissen stehen, legitim sein kann. Nach Auffassung des Bischofs und Präsidenten der Päpstlichen Akademie für das Leben dürfen Patienten die Behandlung nur dann ablehnen, wenn diese für sie unerträglich sind.
Prodis Mitte-Links-Regierung reagierte gespalten. Ihr Parteienspektrum reicht von den Radikalen, die Welbys politischen Kampf für Sterbehilfe aktiv unterstützten, bis zu katholischen Christdemokraten der «Margherita». Diese fordern den Rücktritt der radikalen Ministerin für Europafragen, Emma Bonino. Mit ihrer Anwesenheit auf der Pressekonferenz des Arztes, der Welby Sterbehilfe leistete, habe sie einen Gesetzesverstoß legitimiert.
In Deutschland begrüßte die Hospiz Stiftung die Entscheidung des italienischen Arztes, Welby sterben zu lassen. Das sei keine Euthanasie, sondern Sterbebegleitung, die der Patient ausdrücklich gewollt habe, sagte Geschäftsführer Eugen Brysch am Freitag in Berlin. Vom deutschen Recht wäre die Vorgehensweise des Arztes gedeckt gewesen.
«Es ist entsetzlich, wie lange dem Willen des Patienten nicht entsprochen wurde», so Brysch. Das Beenden der lebensverlängernden Maßnahmen sei nur konsequent gewesen. Brysch forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf, die deutsche EU-Ratspräsidentschaft zu nutzen, um sich für EU-weite Patientenrechte einzusetzen. Dabei müsse klar zwischen Sterbebegleitung, Hospizarbeit und Sterbenlassen einerseits und der verbotenen Euthanasie andererseits unterschieden werden. (epd)

