Christ Rahman aus Gefängnis in Kabul entlassen
Der stellvetretende Staatsanwalt Mohammed Eschak Aloko sagte, Rahman gelte zunächst als unzurechnungsfähig: «Er ist krank.» Die Unzurechnungsfähigkeit werde aber weiter untersucht. Auch wenn er das Land verlasse, könne er «durch Interpol wieder nach Afghanistan gebracht werden», wenn er doch noch für zurechnungsfähig erklärt werde.
Über seinen Aufenthaltsort wurde nichts bekannt. Aus Justizkreisen hieß es, Rahman sei zum Schutz zunächst im Justizministerium untergebracht. Bei einer Verurteilung hätte Rahman wegen Abtrünnigkeit vom Islam die Todesstrafe gedroht. Am Vortag hatte der 40-Jährige den Westen um Asyl gebeten, da er in seinem Land um sein Leben fürchten muss. Am Montag waren hunderte Afghanen gegen seine Freilassung auf die Straße gegangen. Die Abkehr vom Islam gilt in muslimischen Ländern als schweres Vergehen.
Mehrere westliche Staaten, darunter auch Deutschland, hatten das Verfahren gegen Rahman kritisiert. Ein afghanisches Gericht ordnete daraufhin an, den 40-Jährigen aus Mangel an Beweisen bald freizulassen. (nz)

