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Lupe Staatsanwaltschaft will milderes Urteil für Juppé

Die französische Staatsanwaltschaft hat gefordert, die Aberkennung des passiven Wahlrechts für den verurteilten Ex-Premierminister Juppé auf zwei Jahre zu begrenzen - an Stelle von zehn Jahren.

Der wegen illegaler Parteifinanzierung verurteilte frühere französische Premierminister Alain Juppé soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft nur für zwei Jahre auf sein passives Wahlrecht verzichten müssen. Im Berufungsprozess forderte die Anklage am Mittwoch, die in erster Instanz verhängte 18-monatige Haft auf Bewährung aufrecht zu erhalten, aber das passive Wahlrecht nur für zwei statt für zehn Jahre abzuerkennen.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Juppé hatten Berufung gegen das Urteil vom Januar eingelegt. Der konservative Politiker war schuldig befunden worden, als Finanzdezernent der Stadt Paris unter dem damaligen Bürgermeister und heutigen Staatspräsidenten Jacques Chirac fiktive Angestellte beschäftigt zu haben. Auf Kosten der Stadt wurden Parteipolitiker der konservativen RPR bezahlt, die inzwischen in der Regierungspartei UMP aufgegangen ist.

Juppé legte nach dem Richterspruch vom Januar sein Parlamentsmandat nieder und trat als Vorsitzender der UMP zurück. Seinen Posten als Bürgermeister von Bordeaux will Juppé allerdings bis zur Entscheidung des Berufungsgerichts behalten. Sollte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen, könnte der 59-Jährige nach Einschätzung von Beobachtern möglicherweise rechtzeitig zu den Präsidentschaftswahlen 2007 in die Politik zurückkehren. (nz)