netzeitung.deAKW-Reparatur wegen Strahlengefahr gestoppt

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Wegen zu hoher radioaktiver Strahlung sind Reparaturarbeiten am AKW Fessenheim abgebrochen worden. Dort waren in jüngster Zeit insgesamt zwölf Arbeiter verstrahlt worden.

Nach einer Serie von Strahlenunfällen haben Ingenieure ihre Reparaturarbeiten am Block 1 des Atomkraftwerks (AKW) Fessenheim am elsässischen Oberrhein abgebrochen. Wie eine Sprecherin am Donnerstagabend mitteilte, soll zunächst das Strahlenrisiko genauer geprüft werden. Die Kontrollen würden von Experten des AKW Fessenheim und anderer französischer Atommeiler vorgenommen.

Nach einem Störfall im Primärkreislauf von Block 1 waren am 24. Januar zunächst sieben und seither fünf weitere Arbeiter verstrahlt worden. In zwei Fällen betrug die Dosis um 0,5 Millisievert und musste daher den französischen Bestimmungen zufolge dem Strahlenschutzamt in Paris gemeldet werden.
«Bedeutende Serie»
Die Kraftwerksleitung kommentierte die Verstrahlung in allen Fällen als «sehr leicht». Sie habe keine Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeiter. Der Chef der zuständigen Behörde für Atomsicherheit in Straßburg, Alain Liger, sprach hingegen von einer «bedeutenden Serie» von Verstrahlungen.

Die auf der siebenstufigen Störfallskala auf Niveau eins eingeordnete Panne wurde durch eine Bedienfehler an einer Schleuse verursacht. Dadurch gerieten rund 300 Liter kleiner Harzkügelchen versehentlich in den Primärkreislauf und wurden radioaktiv. Das Granulat, das zum Reinigen des Wassers dient, verstopfte eine Reihe von Filtern.

Innerliche Verstrahlung
Die Arbeiter wurden nach Angaben des AKW innerlich verstrahlt, weil sie beim Reinigen kleine Partikel radioaktiver Substanzen, vor allem Kobalt 58, eingeatmet hatten.

Wie am Donnerstag bekannt wurde, wurden vor einer Woche auch im französischen AKW Cattenom an der Mosel vier Arbeiter bei Wartungsarbeiten verstrahlt. Sie hätten leichte «innere Kontaminationen» erhalten, gab der Stromkonzern EdF auf seiner Internet-Seite bekannt.

Im AKW Fessenheim gab es der Sprecherin zufolge seit 2000 insgesamt sechs Fälle von meldepflichtigen Verstrahlungen von über 0,5 Millisievert. Über die Zahl von Verstrahlungen unter diesem Wert wurden keine Angaben gemacht. Die jährliche Höchstdosis für Beschäftigte in Atomkraftwerken ist in Frankreich auf 35 Millisievert begrenzt, in Deutschland auf 20 Millisievert. (nz)