netzeitung.deEU-Staaten haben Bedenken gegen Sky Marshals

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Mehrere europäische Länder sind dagegen, dass bei Flügen in die USA bewaffnete Sky Marshals eingesetzt werden. Für die Mitnahme von Gegenständen an Bord gibt es neue Bestimmungen.

Innerhalb der EU regt sich Widerstand gegen die Forderung der USA, auf Transatlantikflügen bewaffnete Flugbegleiter einzusetzen. Die meisten Staaten seien skeptisch, einige auch strikt dagegen, sagte am Freitag ein Sprecher der EU-Kommission nach Beratungen von Sicherheitsexperten mit US-Staatssekretär Asa Hutchinson in Brüssel.

Ende Dezember hatte die Regierung in Washington damit gedroht, ausländischen Fluglinien die Lizenz zu entziehen, sollten sie die so genannten Sky Marshals nicht an Bord lassen. Diese Drohung habe Hutchinson in Brüssel nicht wiederholt, berichtet die Nachrichtenagentur AP. Dafür hätten die europäischen Partner Unverständnis über das einseitige Handeln der USA geäußert.

EU-Kreisen zufolge stellen sich vor allem Schweden, Dänemark und Finnland gegen die Forderung. Erhebliche Vorbehalte habe auch Portugal, hieß es. Dagegen befürworteten Frankreich und Großbritannien den Einsatz der bewaffneten Flugbegleiter im Falle besonderer Risiken. Auch Deutschland bewege sich in diese Richtung, die Position übrigen Länder liege irgendwo in der Mitte.

Dem Kommissionssprecher zufolge müssen die einzelnen Staaten selbst entscheiden, ob sie die Sky Marshals akzeptieren. Die EU habe in der Frage keine Befugnisse.

Schwarze Liste für Bordgepäck
Ende Dezember hatten die USA bereits bekannt gegeben, dass die Flugbegleiter auf bestimmten Flügen von Frankreich und Großbritannien eingesetzt worden seien. Auch die Lufthansa ließ demnach Sky Marshals an Bord, allerdings nicht in dem von Washington geforderten Umfang.

Für Fluggäste gelten in der EU künftig neue Bestimmungen über die Mitnahme von Gegenständen an Bord. Auf einer von der EU-Kommission verabschiedeten schwarzen Liste stehen alle Arten von Waffen, spitze und scharfe Objekte sowie Ski- und Wanderstöcke. Auch stumpfe Gegenstände wie Baseball- und Golfschläger und Angelruten sind nicht erlaubt, ebenso wie Sprengstoffe und entzündliche Stoffe. (nz)