Paris verbietet Entschädigung für Geburt
10. Jan 2002 13:52, ergänzt 14:52
Das Leben als Kunstfehler: Französische Richter haben mit Urteilen über Schadensersatz für behinderte Kinder Tabus gebrochen. Das Parlament hat den umstrittenen Rechtsprechungstrend nun gestoppt.
Frankreich will Kindern verbieten, ihre Eltern auf Schadensersatz zu verklagen, weil sie trotz Behinderung nicht abgetrieben wurden. Die Nationalversammlung in Paris stimmte am Donnerstag fast einstimmig einem Gesetzentwurf zu, der einen jahrelangen ethischen und juristischen Streit beenden soll: Haben Menschen ein «Recht, nicht geboren zu werden»? Die Antwort der Abgeordneten lautet: Nein.
Präzendenzfall Perruche
Mit der Novelle reagiert der Gesetzgeber auf umstrittene Urteile französischer Gerichte. In drei Fällen hatten sie in den vergangenen Monaten Eltern das Recht auf Schadensersatz zugesprochen, weil Ärzte während der Schwangerschaft die Behinderung ihrer noch ungeborenen Kinder nicht erkannten. Als Präzedenzfall schrieb Nicolas Perruche französische Justizgeschichte. Seine Mutter klagte, weil Ärzte ihr die schwere körperliche und geistige Behinderung ihres Sohns nicht voraussagten und ihr so die Chance nahmen, das Kind abzutreiben. Frankreichs oberstes Gericht gab der Familie im November 2000 Recht. Zwei ähnliche Urteile sind seither gefolgt, zugunsten von Eltern, deren Kinder das Down-Syndrom haben.
«Die Geburt an sich ist kein Schaden»
Nicht nur Frankreichs Behindertenverbände kritisierten diese neue Rechtspraxis: Sie stufe das Leben von Behinderten als minderwertig ein. Auch Ärzte protestierten gegen die Gerichtsentscheidungen und lehnten aus Furcht vor Klagen ab, weiterhin Schwangere mit Ultraschall zu untersuchen.
Die Links-Regierung von Lionel Jospin nutzte die Gesetzesinitiative eines Abgeordneten der Partei «Démocratie libérale» nun, um weiteren ethisch zweifelhaften Urteilen über die Geburt behinderter Kinder zuvorzukommen. Am Mittwoch legte sie eine Ergänzung zu der Novelle vor, die der Sozialausschuss des Parlaments einstimmig annahm. Darin heißt es: «Niemand kann einen Schaden geltend machen, allein weil er geboren wurde.» Ein Zusatzartikel stellt klar, dass ein behindertes Kind in keinem Fall juristisch gegen seine Eltern vorgehen kann, weil diese es nicht abgetrieben haben.
Nächster Schritt: Senat
In bestimmten Fällen räumt jedoch auch die nun von den Abgeordneten beschlossene Novelle den Eltern behinderter Kinder das Recht auf Schadensersatz ein. Dann, wenn ein «offensichtlicher Fehler» der Ärzte zu einer Fehldiagnose führt und der Mutter die Möglichkeit nimmt, abzutreiben. Die Entschädigung soll dem Gesetzentwurf zufolge Mehrkosten abdecken und mit der Sozialversicherung verrechnet werden.Nun muss noch der französische Senat dem Gesetz zustimmen. Es soll nach dem Willen der Regierung Jospin noch vor den Parlamentswahlen im Juni in Kraft treten.
Für das Web ediert von Astrid Geisler