Das Modell Gesundheitsprämien
29.01.2010
Herausgeber: netzeitung.de
Die Rürup-Kommission lässt dabei offen, welche Kreise in das Prämiensystem einbezogen werden. Denkbar ist sowohl die Beschränkung auf bisher schon gesetzlich Versicherte als auch die Ausdehnung auf alle Bevölkerungskreise.
Nach den Berechnungen der Kommission hätte die Gesundheitsprämie im Durchschnitt im Jahr 2003 bei 210 Euro für jeden erwachsenen Versicherten gelegen. Die Prämie entspräche nach den Kommissionsberechnungen einem durchschnittlichen Beitragssatz von 9,5 Prozent eines Arbeitnehmers. Zahlte demnach jeder erwachsene Versicherte eine Prämie in dieser Höhe, würde das Gesamtvolumen aller Beiträge ausreichen, um die Gesundheitskosten des Jahres 2003 zu decken. Zu der langfristigen Entwicklung der Prämie hält sich die Kommission bedeckt. Kinder blieben beitragsfrei mitversichert.
Weil die bisherigen Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung als Bruttolohn ausgezahlt würden und der Versicherungspflicht in der Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung unterlägen, könnten deren Beitragssätze um insgesamt 1,7 Beitragspunkte sinken.
Der Eigenanteil könnte entweder über alle Einkommen konstant sein der Versicherte, dessen Eigenanteil höher liegt als die Prämie, würde dann einen steuerfinanzierten Zuschuss erhalten.
Weil sich die Prämie an den Gesundheitskosten des Jahres 2003 orientiert, ohne diese überhaupt in Frage zu stellen, würden die Ineffizienzen des bestehenden Systems im Rahmen der Gesundheitsprämie mitfinanziert. Wie diese Ineffizienzen beseitigt werden können und welche finanziellen Effekte dies haben würde, hat die Kommission nicht quantifiziert.
Für das Web ediert von Markus Scheffler

