29.01.2010
Herausgeber: netzeitung.de
Das Konzept Gesundheitsprämien entkoppelt die Beitragshöhe von den Löhnen und will darüber den Faktor Arbeit billiger machen. Die Höhe der Gesundheitsprämie soll sich vielmehr an den tatsächlich anfallenden Kosten der Gesundheitsversorgung orientieren. Die ...
Das Konzept Gesundheitsprämien entkoppelt die Beitragshöhe von den Löhnen und will darüber den Faktor Arbeit billiger machen. Die Höhe der Gesundheitsprämie soll sich vielmehr an den tatsächlich anfallenden Kosten der Gesundheitsversorgung orientieren.
Die Rürup-Kommission lässt dabei offen, welche Kreise in das Prämiensystem einbezogen werden. Denkbar ist sowohl die Beschränkung auf bisher schon gesetzlich Versicherte als auch die Ausdehnung auf alle Bevölkerungskreise.
Nebeneinander von PKV und GKV soll bleibenGrundsätzlich hält die Kommission die Beibehaltung des Nebeneinander von Privaten (PKV) und Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für wünschenswert, weil die PKV – anders als die Gesetzlichen Kassen – Beitragsrückstellungen für das Alter bildet. Die beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern würde im Prämiensystem nicht ganz abgeschafft: Die Mitversicherung von Ehepartnern könnte dem Modell zufolge durch einen Mindestbeitrag abgegolten werden. Ehepartner, die gesellschaftlich gewünschte Aufgaben übernehmen – Pflege von Angehörigen oder Kindererziehung –, könnten durch Beitragsfreiheit unterstützt werden.
Nach den Berechnungen der Kommission hätte die Gesundheitsprämie im Durchschnitt im Jahr 2003 bei 210 Euro für jeden erwachsenen Versicherten gelegen. Die Prämie entspräche nach den Kommissionsberechnungen einem durchschnittlichen Beitragssatz von 9,5 Prozent eines Arbeitnehmers. Zahlte demnach jeder erwachsene Versicherte eine Prämie in dieser Höhe, würde das Gesamtvolumen aller Beiträge ausreichen, um die Gesundheitskosten des Jahres 2003 zu decken. Zu der langfristigen Entwicklung der Prämie hält sich die Kommission bedeckt. Kinder blieben beitragsfrei mitversichert.
Weil die bisherigen Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung als Bruttolohn ausgezahlt würden und der Versicherungspflicht in der Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung unterlägen, könnten deren Beitragssätze um insgesamt 1,7 Beitragspunkte sinken.
Zuschüsse zur GesundheitsprämieWeil gerade Geringverdiener eine Gesundheitsprämie in Höhe von 210 Euro nicht leisten können, schlägt die Kommission Prämienzuschüsse vor. Die sollen aber nicht außerhalb des Gesundheitssystems aufgebracht werden. Vielmehr soll der soziale Ausgleich durch einen obligatorischen Eigenanteil aller Versicherten erfolgen. Damit orientiert sich die Kommission am Beispiel der privaten Versicherer, die beispielsweise in der Haftpflichtversicherung eine Selbstbeteiligung der Versicherten vorsehen.
Der Eigenanteil könnte entweder über alle Einkommen konstant sein – der Versicherte, dessen Eigenanteil höher liegt als die Prämie, würde dann einen steuerfinanzierten Zuschuss erhalten.
Variable SelbstbeteiligungAlternativ könnte sich die Höhe des Eigenanteils nach dem Einkommen der Krankenversicherten richten. Damit bliebe ein Element der bisherigen einkommensorientierten GKV erhalten – mit dem Unterschied, dass sich nunmehr nur die Arbeitnehmer an den Gesundheitskosten mit einem Selbstbehalt beteiligten. Die Überwindung der lohnkostenorientierten Beitragsbemessung wäre demnach nur einseitig gegeben.
Weil sich die Prämie an den Gesundheitskosten des Jahres 2003 orientiert, ohne diese überhaupt in Frage zu stellen, würden die Ineffizienzen des bestehenden Systems im Rahmen der Gesundheitsprämie mitfinanziert. Wie diese Ineffizienzen beseitigt werden können und welche finanziellen Effekte dies haben würde, hat die Kommission nicht quantifiziert.