Union will lebenslang stabile Prämien einführen
12.03.2004
Herausgeber: netzeitung.de
Während die Einbeziehung aller Bürger in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nämlich nur ein geringes zusätzliches Beitragsaufkommen mobilisieren würde, entstünden später zusätzliche Ausgaben. Im Ergebnis würde damit das Finanzproblem der GKV verschlimmert.
Außerdem, so das Herzog-Papier, soll die Prämie jährlich neu berechnet werden. Nur die im jeweiligen Jahr in die GKV eintretenden Versicherten zahlen dann eine gleichbleibende Prämie, die höher oder niedriger als die Prämie der später oder früher eintretenden Versicherten liegt. Eine individuelle Risikoabwägung soll dabei nicht stattfinden. Raucher oder Leistungssportler zahlen also keine zusätzliche Prämie für das höhere Gesundheitsrisiko. In der Kostenprognose sollen auch der künftige medizintechnische Fortschritt und dadurch bedingte Mehrkosten berücksichtigt werden.
Die Prämienhöhe soll sich nach den durchschnittlichen, vom Eintritt in die GKV bis zum Lebensende zu erwartenden Gesundheitskosten richten. Für einen im Jahr 2013 in die GKV eintretenden 20-Jährigen würde die monatliche Prämie nach Berechnungen der Union bei 264 Euro liegen. Während in jungen Jahren relativ geringe Ausgaben anfallen und aus den Beiträgen zur GKV ein individueller Kapitalstock für das Alter aufgebaut werden kann, steigen die Ausgaben im Alter stark an und können aus dem aufgebauten Kapitalstock beglichen werden.
Für einen 40-jährigen Versicherungsnehmer, der im Jahr 2013 zwar etwa 20 Jahre
lang Beiträge zur GKV gezahlt hat, aber keinen Kapitalstock angesammelt hat, müsste die Prämie relativ hoch ausfallen, wenn sie die tatsächlich über das ganze Leben anfallenden Kosten decken sollte.
Sollte der Versicherte später die Krankenkasse wechseln, nimmt er seine individuelle Altersrückstellung mit. Der kollektive Kapitalstock wird sich, so das Herzog-Papier, auf rund 290 Milliarden Euro belaufen.
In der Übergangsphase soll das derzeitige Umlagesystem zwar erhalten bleiben. Für die Beitragsberechnung sollen jedoch alle Einkünfte des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) herangezogen werden. Kinder blieben beitragsfrei mitversichert.
Um die Lohnnebenkosten zu stabilisieren, müsse der Beitrag zur GKV für zehn Jahre auf der Höhe von etwa 13,4 Prozent festgeschrieben werden, wobei der Arbeitgeberanteil zur GKV bei etwa 6,5 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts festgeschrieben wird. Davon sollen 5,4 Prozent steuerfrei dem Arbeitslohn des Versicherten zugeschlagen und ausbezahlt werden. Mit den verbleibenden 1,1 Prozent sollen die Arbeitgeber im Rahmen einer Pflichtversicherung einen Kapitalstock zur Finanzierung des Krankengeldes aufbauen.
Damit bleibt aber ungeklärt, aus welchen Mitteln - neben den dann anfallenden laufenden Gesundheitskosten - der zusätzliche Kapitalstock von 290 Milliarden Euro aufgebaut werden soll. Sicher ist, dass die Arbeitgeber sich nicht beteiligen würden.
Darüber hinaus soll den Mitgliedern der GKV mehr Entscheidungsfreiheit über das
Ausmaß des Krankenversicherungsschutzes gewährt werden. Um die Kosten des Gesundheitswesens zu senken, schlägt die Kommission vor, die derzeit für Verwaltungszwecke genutzten Krankenversichertenkarten zu elektronischen Gesundheitskarten und Patientenakten auszubauen.
Der Wettbewerb zwischen Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen soll gesteigert werden. Außer einem erleichterten Wechsel der Krankenkassen bleibt die Union weitere Vorschläge schuldig. Außerdem will die Union den Mehrwertsteuersatz für Arzneimittel auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent senken.
An der Möglichkeit, ab einer bestimmten Einkommenshöhe in die private Krankenversicherung zu wechseln, hält die Kommission fest. (nz)
Für das Web ediert von Markus Scheffler

