netzeitung.deUnion will lebenslang stabile Prämien einführen

 Herausgeber: netzeitung.de

Die von den Unionsparteien eingesetzte Herzog-Kommission will den Einstieg in ein anderes Versicherungs-System: Alle Bürger sollen nach einer Übergangszeit von zehn Jahren lebenslang stabile Beiträge zahlen. Thema: Gewerkschaften machen nur zögerliche Reformvorschläge zur Krankenversicherung Arbeitgeber wollen Systemwechsel in der Finanzierung der Krankheitskosen Die Vorschläge der Rürup-Kommission

Die Union lehnt das Modell «Bürgerversicherung», bei dem alle Einkommensarten beitragspflichtig wären, ab: Die demographische Entwicklung, argumentiert die Union, kann nicht durch eine Ausweitung des Versichertenkreises um weitere Personengruppen aufgefangen werden.

Während die Einbeziehung aller Bürger in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nämlich nur ein geringes zusätzliches Beitragsaufkommen mobilisieren würde, entstünden später zusätzliche Ausgaben. Im Ergebnis würde damit das Finanzproblem der GKV verschlimmert.

Lebenslang gleichbleibende Prämie
Die von den Unionsparteien eingesetzte Herzog-Kommission will stattdessen einen radikalen Wechsel in der Finanzierung der Krankenversorgung: Das bislang einkommensbasierte System soll durch ein Prämienmodell abgelöst werden. Nach einer Übergangszeit von zehn Jahren zahlt dann jeder Versicherte jeden Monat eine lebenslang gleichbleibende Prämie.

Außerdem, so das Herzog-Papier, soll die Prämie jährlich neu berechnet werden. Nur die im jeweiligen Jahr in die GKV eintretenden Versicherten zahlen dann eine gleichbleibende Prämie, die höher oder niedriger als die Prämie der später oder früher eintretenden Versicherten liegt. Eine individuelle Risikoabwägung soll dabei nicht stattfinden. Raucher oder Leistungssportler zahlen also keine zusätzliche Prämie für das höhere Gesundheitsrisiko. In der Kostenprognose sollen auch der künftige medizintechnische Fortschritt und dadurch bedingte Mehrkosten berücksichtigt werden.

Die Prämienhöhe soll sich nach den durchschnittlichen, vom Eintritt in die GKV bis zum Lebensende zu erwartenden Gesundheitskosten richten. Für einen im Jahr 2013 in die GKV eintretenden 20-Jährigen würde die monatliche Prämie nach Berechnungen der Union bei 264 Euro liegen. Während in jungen Jahren relativ geringe Ausgaben anfallen und aus den Beiträgen zur GKV ein individueller Kapitalstock für das Alter aufgebaut werden kann, steigen die Ausgaben im Alter stark an und können aus dem aufgebauten Kapitalstock beglichen werden.

Sozialausgleich über Steuern
Da diese Prämie in ihrer Höhe insbesondere für Geringverdiener eine hohe Belastung darstellt, der solidarische Ausgleich aber erhalten bleiben soll, sieht das Prämienmodell für Bedürftige einen steuerlichen Ausgleich vor. Wer keine Steuern bezahlt, erhält direkte staatliche Zuschüsse.

Für einen 40-jährigen Versicherungsnehmer, der im Jahr 2013 zwar etwa 20 Jahre
lang Beiträge zur GKV gezahlt hat, aber keinen Kapitalstock angesammelt hat, müsste die Prämie relativ hoch ausfallen, wenn sie die tatsächlich über das ganze Leben anfallenden Kosten decken sollte.

Prämie auch für Ältere deckeln
Trotzdem soll die Prämie der «Altfälle» bei höchstens 264 Euro gedeckelt werden. Um dies tun zu können, muss in einer Übergangsphase von 10 Jahren bis zur endgültigen Umstellung zum Prämiensystem ein kollektiver Kapitalstock gebildet werden, aus dem im Jahr des Umstiegs jedem in der GKV Versicherten eine individuelle altersspezifische Altersrückstellung mitgegeben wird.

Sollte der Versicherte später die Krankenkasse wechseln, nimmt er seine individuelle Altersrückstellung mit. Der kollektive Kapitalstock wird sich, so das Herzog-Papier, auf rund 290 Milliarden Euro belaufen.

In der Übergangsphase soll das derzeitige Umlagesystem zwar erhalten bleiben. Für die Beitragsberechnung sollen jedoch alle Einkünfte des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) herangezogen werden. Kinder blieben beitragsfrei mitversichert.

Ehegattensplitting in der GKV
Zur Bemessung der Beitragshöhe von mitversicherten und nicht-erziehenden Ehegatten soll aber ein Ehegattensplitting zur Anwendung kommen, das dazu führen soll, dass höhere Einkommensbezieher stärker mit Beiträgen belastet werden.

Um die Lohnnebenkosten zu stabilisieren, müsse der Beitrag zur GKV für zehn Jahre auf der Höhe von etwa 13,4 Prozent festgeschrieben werden, wobei der Arbeitgeberanteil zur GKV bei etwa 6,5 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts festgeschrieben wird. Davon sollen 5,4 Prozent steuerfrei dem Arbeitslohn des Versicherten zugeschlagen und ausbezahlt werden. Mit den verbleibenden 1,1 Prozent sollen die Arbeitgeber im Rahmen einer Pflichtversicherung einen Kapitalstock zur Finanzierung des Krankengeldes aufbauen.

Damit bleibt aber ungeklärt, aus welchen Mitteln - neben den dann anfallenden laufenden Gesundheitskosten - der zusätzliche Kapitalstock von 290 Milliarden Euro aufgebaut werden soll. Sicher ist, dass die Arbeitgeber sich nicht beteiligen würden.

Leistungsbeschränkungen in der GKV
Die Unionsparteien wollen über den Zahnersatz hinaus weitere Leistungsblöcke aus dem allgemeinen Leistungskatalog der GKV streichen. Für diese Leistungen müsste sich der Versicherte zusätzlich absichern. Konkret benennt die Union nur die Zahnbehandlung. Damit würde der Arbeitnehmer vollständig für die zahnmedizinischen Leistungen aufkommen müssen. Die Union rechnet mit monatlichen Versicherungsbeiträgen von rund 23 Euro für Zahnersatz und -behandlung.

Darüber hinaus soll den Mitgliedern der GKV mehr Entscheidungsfreiheit über das
Ausmaß des Krankenversicherungsschutzes gewährt werden. Um die Kosten des Gesundheitswesens zu senken, schlägt die Kommission vor, die derzeit für Verwaltungszwecke genutzten Krankenversichertenkarten zu elektronischen Gesundheitskarten und Patientenakten auszubauen.

Patienten sollen Geld vorstrecken
Ziel ist es, Doppeluntersuchungen und Arzneimittel-Unverträglichkeiten zu vermeiden. Außerdem will die Union das Kostenerstattungsprinzip, wie es in den privaten Krankenversicherungen üblich ist, in der GKV einführen. Dabei begleichen Patienten die Kosten für ihre Gesundheitsleistungen und erhalten eine Rückerstattung von der Krankenkasse. Damit soll das Kostenbewusstsein der Patienten gestärkt und die Überwachung der Arztrechnungen möglich werden. Gesundheits-Vorsorge soll durch Bonusmodelle belohnt werden.

Der Wettbewerb zwischen Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen soll gesteigert werden. Außer einem erleichterten Wechsel der Krankenkassen bleibt die Union weitere Vorschläge schuldig. Außerdem will die Union den Mehrwertsteuersatz für Arzneimittel auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent senken.

An der Möglichkeit, ab einer bestimmten Einkommenshöhe in die private Krankenversicherung zu wechseln, hält die Kommission fest. (nz)


Für das Web ediert von Markus Scheffler