15.12.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Frau bei der Arbeit
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Seit August gelten neue Regeln für die Förderung arbeitsloser Existenzgründer. Die Folgen sind bereits zu spüren.
Die Abschaffung von Ich-AG und Überbrückungsgeld hat im laufenden Jahr zu einem leichten Rückgang von Existenzgründungen bei Kleinbetrieben geführt. Das teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Freitag mit.
So seien in den ersten neun Monaten rund 440.600 Klein- oder Nebenerwerbsbetriebe angemeldet worden. Verglichen mit dem Vorjahreszeitraum sei das ein Minus von 0,4 Prozent. Gleichzeitig gaben 320.300 Gründer ihr Geschäft auf. Das sind rund drei Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
Gründungszuschuss statt Ich-AG«Der Rückgang der Gründungen von kleineren Betrieben dürfte vor allem mit der der geänderten Förderung der Existenzgründungen der Ich-AGs seit 1. August zusammenhängen», schreiben die Statistiker. Seit diesem Zeitpunkt können arbeitslose Gründer nicht mehr zwischen einer über drei Jahre gestaffelten Förderung von Ich-AGs und einem sechs Monate lang gezahlten Überbrückungsgeld wählen.
Stattdessen gewähren die Arbeitsagenturen den so genannten Existenzgründungs-Zuschuss. Die Starthilfe in die Selbstständigkeit wird insgesamt 15 Monate lang bezahlt. Außerdem können sich Gründer günstiger krankenversichern. Der Zuschuss ist zudem steuerfrei. Allerdings wurden die Fördervoraussetzungen im Vergleich zur Ich-AG verschärft.
Weniger entstehen, mehr gehen pleiteFür das Gesamtjahr rechnen die Statistiker mit 580.000 neuen Kleinbetrieben. Das wäre ein Rückgang um gut 5000. Die Zahl derer, die mit ihrer Geschäftsidee bis Ende des Jahres scheitern, dürfte den Angaben zufolge um gut 10.000 auf 440.000 steigen. (nz)