Handelsregister verschwindet aus der Zeitung
13.10.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Für die Zeitungen, die die Einträge bislang veröffentlichten, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2008. Schon vorher müssen alle Neugründungen, Änderungen oder Austragungen vom Jahreswechsel an auf der Internetseite unternehmensregister.de publiziert werden.
Kritik an der Neuregelung übte Bayern im Bundesrat: Die Übergangsfrist von zwei Jahren sei für mittelständische Verlage zu knapp bemessen, klagte die Staatsministerin für Bundesangelegenheiten, Emilia Müller (CSU). Sie forderte mehr Zeit für die Unternehmen, um dem zu erwartenden Umsatzausfall zu begegnen, setze sich damit aber nicht durch. (nz)

