Gründerzuschuss nicht immer erste Wahl
28.08.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Mit dem Einstiegsgeld fördern die Arbeitsagenturen Existenzgründer, indem sie das ALG II um 50 bis 100 Prozent aufbessern. Je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft können Gründer ihr Budget so insgesamt auf bis zu 2000 Euro erhöhen, rechnet Tönnis vor. Alleinstehende kommen jedoch auf höchstens 770 Euro. «Da könnte sich eher der Gründungszuschuss rechnen.»
Mit dem Zuschuss wurden am 1. August die Förderung der Ich-AG und das Überbrückungsgeld abgeschafft. Dabei bekommen anders als früher nur Arbeitslose den Gründungszuschuss. Das Überbrückungsgeld beispielsweise konnte auch von Beschäftigten beantragt werden. Wer sich nunmehr aus dem Job heraus selbstständig machen will und kündigt ist indes für drei Monate gesperrt. Außerdem haben Gründer keine Chance, wenn sie weniger als 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Zudem dürfen Antragsteller in den zurückliegenden zwei Jahren nicht als Existenzgründer bezuschusst worden sein.
Beantragt werden muss der Gründungszuschuss vor der Selbstständigkeit. Dazu ist eine Reihe von Papieren auszufüllen: eine Kurzbeschreibung der Geschäftsidee, ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan und eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für zwölf Monate. Wichtig ist eine realistische Planung, sagt Tanja Kinstle von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Köln. «Wenn es um die Zahlen geht, bricht es bei vielen zusammen.» Über die Schreibtische ihrer Abteilung Unternehmensförderung laufen rund 250 Anträge pro Jahr.
Dabei nehmen die Prüfer ihre Aufgabe durchaus ernst: Tanja Kinstle von der IHK Köln verlangt zum Beispiel neben Arbeitszeugnissen und einer monatlichen Umsatz- und Ertragsplanung ein Kurzkonzept des geplanten Geschäfts. «Da brauchen wir keine Diplomarbeit von 50 Seiten, aber ein DIN-A-4-Blatt ist auch nicht genug.» Kein Antrag werde gleich abgelehnt. «Wir beraten die Antragsteller und geben ihnen die Möglichkeit, ihre Papiere zu überarbeiten.»
Mit dem Existenzgründungszuschuss ist die frühere Förderung durchaus verschärft worden. «Die neue Regelung hat aber keine Nachteile, die man nicht beheben könnte», ist Tönnis überzeugt. «Negativ ist etwa, dass Ansprüche auf Arbeitslosengeld mit der Förderung verrechnet werden.» Wer also vorzeitig aufgibt, hat mitunter seinen Anspruch auf ALG I verspielt und bekommt das häufig niedrigere ALG II.
Wer sich aber für etwas weniger als 40 Euro freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichere, fällt nach einer gescheiterten Gründung nicht in ein Loch. «Nach neun Monaten Förderung und sechs Monaten Folgeförderung hat man damit auf jeden Fall einen neuen Anspruch erworben.» Ziel müsse aber bleiben, von dem neuen Unternehmen leben zu können.
Für das Web ediert von Markus Scheffler

