netzeitung.deGründerzuschuss nicht immer erste Wahl

 Herausgeber: netzeitung.de

Kunde bei der Arbeitsagentur (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Kunde bei der Arbeitsagentur
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Mit dem neuen Existenzgründungs-Zuschuss ist die Förderung von Selbstständigkeit etwas schwieriger geworden. Unter Umständen ist es auch ratsam, auf das Einstiegsgeld zu spekulieren.

Arbeitslose, die mit dem Gedanken spielen sich selbstständig zu machen, sollten genau überlegen, ob der Existenzgründungszuschuss das richtige Förderinstrument ist. «Für Bezieher von geringem Arbeitslosengeld lohnt es sich eher, auf das Arbeitslosengeld II zu warten», empfiehlt Wilfried Tönnis vom Institut für Existenzgründung in Roetgen in der Eifel. Wer Arbeitslosengeld (ALG) II bezieht, hat nämlich wie bisher Anspruch auf ein Einstiegsgeld.

Mit dem Einstiegsgeld fördern die Arbeitsagenturen Existenzgründer, indem sie das ALG II um 50 bis 100 Prozent aufbessern. Je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft können Gründer ihr Budget so insgesamt auf bis zu 2000 Euro erhöhen, rechnet Tönnis vor. Alleinstehende kommen jedoch auf höchstens 770 Euro. «Da könnte sich eher der Gründungszuschuss rechnen.»

Zuschuss meist höher
Der bringt ohnehin mehr Geld: «Beim Gründungszuschuss kommt immer mehr raus», ist Gründerberater Tönnis überzeugt. Der Zuschuss wird insgesamt 15 Monate lang bezahlt, außerdem können sich Gründer günstiger krankenversichern. Der Zuschuss ist zudem steuerfrei.

Mit dem Zuschuss wurden am 1. August die Förderung der Ich-AG und das Überbrückungsgeld abgeschafft. Dabei bekommen – anders als früher – nur Arbeitslose den Gründungszuschuss. Das Überbrückungsgeld beispielsweise konnte auch von Beschäftigten beantragt werden. Wer sich nunmehr aus dem Job heraus selbstständig machen will und kündigt ist indes für drei Monate gesperrt. Außerdem haben Gründer keine Chance, wenn sie weniger als 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Zudem dürfen Antragsteller in den zurückliegenden zwei Jahren nicht als Existenzgründer bezuschusst worden sein.

Zuschuss für die Sozialversicherung
Gefördert werden lediglich Gründer, deren Vorhaben als Haupterwerbsquelle gedacht ist und bei denen die Arbeitszeit pro Woche mindestens 15 Stunden beträgt. «Sie erhalten dann neun Monate eine Förderung in der Höhe ihres Arbeitslosengeldes», erläutert Judith Viol von der Bundesagentur Berlin-Mitte. Wird der Antrag genehmigt, zahlt die Agentur neun Monate eine Förderung in der Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes. Hinzu kommen 300 Euro als so genannte Sozialpauschale. Damit bezahlen die Jungunternehmer ihre Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Nach neun Monaten gibt es nur noch die Sozialpauschale. Dafür muss aber erkennbar sein, dass die Gründer geschäftstätig sind und Umsätze machen.

Beantragt werden muss der Gründungszuschuss vor der Selbstständigkeit. Dazu ist eine Reihe von Papieren auszufüllen: eine Kurzbeschreibung der Geschäftsidee, ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan und eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für zwölf Monate. Wichtig ist eine realistische Planung, sagt Tanja Kinstle von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Köln. «Wenn es um die Zahlen geht, bricht es bei vielen zusammen.» Über die Schreibtische ihrer Abteilung Unternehmensförderung laufen rund 250 Anträge pro Jahr.

Prüfer muss Geschäftsplan bewerten
Vor dem Antrag auf einen Gründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit müssen die Existenzgründer ihre Geschäftsidee außerdem bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer, dem Steuerberater oder der Bank überprüfen lassen. Am Ende gibt es eine Bewertung für die Arbeitsagentur.

Dabei nehmen die Prüfer ihre Aufgabe durchaus ernst: Tanja Kinstle von der IHK Köln verlangt zum Beispiel neben Arbeitszeugnissen und einer monatlichen Umsatz- und Ertragsplanung ein Kurzkonzept des geplanten Geschäfts. «Da brauchen wir keine Diplomarbeit von 50 Seiten, aber ein DIN-A-4-Blatt ist auch nicht genug.» Kein Antrag werde gleich abgelehnt. «Wir beraten die Antragsteller und geben ihnen die Möglichkeit, ihre Papiere zu überarbeiten.»

Gründer können für die Formulierung der Geschäftsidee und für die Antragsunterlagen auch anderweitig Hilfe in Anspruch nehmen. Tipps und Hilfen bieten beispielsweise Seminare, die vom Wirtschaftsministerium oder der Agentur für Arbeit unterstützt oder bezahlt werden. «Ich empfehle jedem zumindest einen Kompaktkurs», sagt Beraterin Tina Röthinger vom Berliner Anbieter step by step. Inhalte sind etwa der Geschäftsplan, kaufmännische Grundbegriffe, rechtliche Rahmenbedingungen, Versicherungen und Zuschüsse. Auch im ersten Jahr nach der Gründung könne man sich unter die Arme greifen lassen, etwa durch fachkundige Tipps für die Kundengewinnung.

Mit dem Existenzgründungszuschuss ist die frühere Förderung durchaus verschärft worden. «Die neue Regelung hat aber keine Nachteile, die man nicht beheben könnte», ist Tönnis überzeugt. «Negativ ist etwa, dass Ansprüche auf Arbeitslosengeld mit der Förderung verrechnet werden.» Wer also vorzeitig aufgibt, hat mitunter seinen Anspruch auf ALG I verspielt und bekommt das häufig niedrigere ALG II.

Wer sich aber für etwas weniger als 40 Euro freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichere, fällt nach einer gescheiterten Gründung nicht in ein Loch. «Nach neun Monaten Förderung und sechs Monaten Folgeförderung hat man damit auf jeden Fall einen neuen Anspruch erworben.» Ziel müsse aber bleiben, von dem neuen Unternehmen leben zu können.


Für das Web ediert von Markus Scheffler