04. Okt 2004 09:43, ergänzt 15:45
Wer im kommenden Jahr eine Ich-AG gründet, soll nicht nicht in jedem Fall einen Zuschuss vom Arbeitsamt bekommen. Das Programm kostet die Bundesagentur für Arbeit zu viel Geld.
Das arbeitsmarktpolitische Konzept der Ich-AG soll weiter eingeschränkt werden. Wie die Tageszeitung «Welt» am Montag unter Berufung auf Kreise der Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtete, sollen die Zuschüsse des Arbeitsamtes bei Gründung einer Ich-AG nicht mehr automatisch fließen. Der Verwaltungsrat der Behörde habe sich darauf geeinigt, dass der Existenzgründungszuschuss der Ich-AG und das sechsmonatige Überbrückungsgeld nicht mehr eine Pflichtleistung sein soll, sondern eine Ermessenserscheinung. Nach welchen Kriterien die BA entscheiden will, ob ein Antragsteller die Zuschüsse bekommt, berichtete die Zeitung nicht.
«Das war Thema im Verwaltungsrat, es ist aber noch keine Entscheidung gefallen», sagte dazu BA-Chef Jürgen Weise laut Nachrichtenagentur AP am Montag in Lauf bei Nürnberg. «Inzwischen haben wir das Gefühl, dass die Selbstständigkeit nicht immer tragfähig ist», fügte er an. Die endgültige Entscheidung liege aber beim Gesetzgeber.
Grund für die Entscheidung sind dem Bericht der «Welt» zufolge die hohe Zahl an Zuschüssen, die die Arbeitsagenturen derzeit auszahlen. Bis dato sind bei den Behörden rund 160.000 Ich-AGs gemeldet. Die Mittel der BA hätten bereits im Juni diesen Jahres um 850 Millionen Euro aufgestockt werden. Jetzt müsse die BA weitere 230 Millionen Euro bewilligen, hieß es in dem Bericht weiter.Im Rahmen der Hartz-IV-Gesetze wurde bereits beschlossen, dass Langzeitarbeitslose künftig überhaupt keinen Anspruch auf Förderung bei Gründung einer Ich-AG haben werden. Vom 1. Januar 2005 an können Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) nur noch so genanntes Einstiegsgeld beantragen. Es soll nach Angaben des Wirtschaftsministeriums etwa 300 Euro im Monat betragen. (nz)