Existenzgründungs-Zuschuss für die Ich-AG
29.01.2010
Herausgeber: netzeitung.de
Mit der Ich-AG ist neben dem Überbrückungsgeld ein weiteres Instrument zur Förderung einer selbstständigen Tätigkeit geschaffen worden. Die Gründerinnen und Gründer erhalten einen Zuschuss, um damit vor allem ihre Beitragszahlungen für die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zu finanzieren.
Zuschüsse sinken von Jahr zu JahrDie Höhe des Existenzgründungs-Zuschusses beträgt im ersten Jahr monatlich 600 Euro, im zweiten Jahr 360 Euro und im dritten Jahr monatlich 240 Euro. Gefördert werden vormalige Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe oder Beschäftigte in Arbeitsbeschaffungs-Maßnahmen und Strukturanpassungs-Maßnahmen, die eine selbststständige Tätigkeit aufnehmen.