KfW Mittelstandsbank-Startgeld
29.01.2010
Herausgeber: netzeitung.de
Das Startgeld unterstützt Gründerinnen und Gründer mit einem Finanzierungsbedarf von maximal 50.000 Euro. Förderungsfähig sind gewerbliche oder freiberufliche Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und aktive Beteiligungen an einem Unternehmen.
Gründung als NebenwerbDie Gründungen können zunächst auch als Nebenerwerb erfolgen. Der Antragsteller darf jedoch nicht bereits selbststständig sein. Da es sich um eine spezielle Förderung für kleine Investitions-Vorhaben handelt, ist es auf einen Investitions- und Finanzierungsbedarf von 50.000 Euro beschränkt.
Finanzierungsbedarf vollständig gedecktMit einem Darlehen im Rahmen des Startgelds können - auch bei geringen Sicherheiten - 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs gedeckt werden, da die KfW Mittelstandsbank zusammen mit dem Europäischen Investitionsfonds eine 80-prozentige Haftungsfreistellung gewährt. Durch ein festes Bearbeitungsentgelt wird ein zusätzlicher Anreiz für die Banken zur Finanzierung kleinerer Vorhaben geschaffen.