netzeitung.deAnmeldungen und Genehmigungen

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Wer sich selbständig macht, muss sich an verschiedenen Stellen offiziell anmelden. Dabei sind manchmal auch Fristen einzuhalten. Die folgende Übersicht dient zu Ihrer ersten Orientierung.
Gewerbeanmeldung
Wer ein Unternehmen gründet, muss sich in der Regel beim örtlich zuständigen Gewerbeamt anmelden. Hierfür ist ein Personalausweis mitzubringen. Nur die freien Berufe sind bei bestimmten Rechtsformen von dieser Pflicht befreit.

Bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen ist auch ein Registerauszug vorzulegen. Bei einer GmbH in Gründung ist eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung aufgenommen werden soll, notwendig.

Erkundigen Sie sich vor der Anmeldung je nach Ihrem Beruf bei der zuständigen Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK), ob für das Vorhaben eine Sondergenehmigung nötig ist. Überlegen Sie sich vorab eine passende Bezeichnung für Ihre Gewerbetätigkeit.

Handelsregister und Partnerschaftsregister
Handelt es sich bei Ihrer Firma um einen Betrieb im Sinne des Handelsgesetzbuchs, dann müssen Sie sich ins Handelsregister eintragen lassen. Der Eintrag ins Handelsregister und ins Partnerschaftsregister erfolgt beim Amtsgericht. Zur Abwicklung müssen Sie einen Notar beauftragen. Die Beglaubigung des Notars geht dann direkt an das Amtsgericht.
Handwerkskammer
Wenn Sie ein Handwerksunternehmen gründen, müssen Sie sich schriftlich bei der Handwerkskammer anmelden. Üben Sie ein Vollhandwerk aus, dann benötigen Sie die Kopie Ihres Meisterbriefs und den Eintragungsantrag, den Sie sich von der HWK zuschicken lassen können. Üben Sie eine handwerksähnliche Tätigkeit aus, dann benötigen Sie nur den Eintragungsantrag.
Industrie- und Handelskammer
Die IHK erhält automatisch eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung. Sie müssen sich also nicht selbst mit der IHK in Verbindung setzen. Die IHK und das Gewerbeaufsichtsamt setzen sich mit Ihnen dann in Verbindung.
Finanzamt
Das Finanzamt müssen Sie schriftlich über Ihre Geschäfts-Aufnahme informieren. Sie erhalten dann eine Steuernummer und einen Fragebogen, den Sie ausfüllen. Die Anmeldung kann auch über einen Steuerberater abgewickelt werden. Die Gewerbeanmeldung wird automatisch vom Gewerbeamt an das Finanzamt geschickt. Für Freiberufler gilt ein einfaches Schreiben an das Finanzamt.
Berufsgenossenschaft
Je nach Beruf sind Sie bei einer Berufsgenossenschaft pflichtversichert oder Sie können sich dort zu günstigen Beträgen freiwillig versichern lassen. Bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft müssen Sie spätestens eine Woche nach der Geschäftsaufnahme Ihre Selbständigkeit und die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter schriftlich melden. Hieraus resultiert die gesetzliche Unfallversicherung. Um sich anzumelden, müssen Sie eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung vorlegen und einen Fragebogen ausfüllen, den Sie telefonisch bei der Berufsgenossenschaft anfordern können.
Gesundheitsamt
Unternehmer, die ein Hotel- und Gaststättengewerbe ausüben wollen, müssen für sich und für ihre Mitarbeiter ein Gesundheitszeugnis ausstellen lassen. Gefordert wird neben dem Personalausweis eine Stuhl- und Urinprobe.
Arbeitsamt
Wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen, müssen Sie Ihren Betrieb beim Arbeitsamt anmelden. Sie erhalten dann eine Betriebsnummer, die Sie in die Versicherungsnachweise Ihrer Mitarbeiter eintragen. Sie bekommen außerdem ein so genanntes «Schlüsselverzeichnis», in dem die verschiedenen Arten versicherungspflichtiger Tätigkeiten aufgeführt sind. Dieses Verzeichnis benötigen Sie für die Anmeldung Ihrer Arbeitnehmer bei der Berufsgenossenschaft.
Krankenkasse und Sozialversicherung
Informieren Sie Ihre Krankenkasse darüber, dass Sie sich selbständig machen. Wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen, dann müssen Sie diese bei der zuständigen Krankenkasse, Ersatzkasse und Rentenversicherung anmelden. Auch von der Krankenkasse erhalten Sie dann eine Betriebsnummer.
Versorgungs-Unternehmen
Erkundigen Sie sich bei den Versorgungs-Unternehmen, ob es für Ihr Unternehmen notwendig oder möglich ist, spezielle Lieferverträge für Wasser, Strom und Gas abzuschließen. Fragen Sie bei den Entsorgungs-Unternehmen auch eventuell nach den Vorschriften und Gebühren für Abwasser und Müllbeseitigung.

Für das Web ediert von Markus Scheffler