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Jump-Plus gegen Jugendarbeitslosigkeit
Mangel an Arbeit gerade im kommunalen, kulturellen oder sozialen Bereich gibt es nicht. Jump-Plus soll helfen, diese sinnvollen Tätigkeiten zu finanzieren und Jugendliche in Arbeit zu bringen und zu qualifizieren.
 
Jump-Plus ist ein Sonderprogramm, mit dem der Bund Ausbildung und Beschäftigung von Jugendlichen fördert. Das Programm ist im Juli 2003 angelaufen und soll 100.000 arbeitslosen Jugendlichen den beruflichen Einstieg oder Qualifizierung ermöglichen.

Die Jugendlichen zwischen 15 und 25 Jahren sind in der Regel Sozialhilfe- oder Arbeitslosenhilfe-Empfänger und deshalb oft von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht. Insgesamt stellt der Bund rund 300 Millionen Euro insbesondere in strukturschwachen Gebieten in Ostdeutschland zur Verfügung.

Sinnvolle Arbeit finanzieren

Mehr im Internet:
Arbeit vor allem im kulturellen und sozialen Bereich ist genug da, kann aber von den Kommunen nicht bezahlt werden: Hier setzt das Jump-Programm an: Es ist sinnvoller, diese Jobs zu finanzieren und damit Stadtteilarbeit zu ermöglichen, als Jugendliche auf der Straße alleine zu lassen.

Junge Leute, die keinen Arbeitsplatz oder keine Lehrstelle finden, sollen deshalb grundsätzlich nach drei Monaten in eine Personal Service Agentur des örtlichen Arbeitsamtes vermittelt werden. Damit können sie am Jump-Plus-Programm teilnehmen und in den beteiligten Kommunen arbeiten.

Arbeit als Coworker

Ziel ist es, durch ein so genanntes «Coworker-Modell», einem vorhandenen Beschäftigten im kommunalen Bereich zur Unterstützung einen arbeitslosen Jugendlichen an die Seite zu stellen, der sich im normalen Arbeitsalltag weiterbilden und Schlüsselqualifikationen erwerben kann. Für dieses Modell bieten sich eine ganze Reihe von Beschäftigungsmöglichkeiten an: In Schulen können Jugendliche für die Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder eingesetzt werden. Kindergärten suchen Erzieher und Erzieherinnen. Die Verwaltung, der öffentliche Nahverkehr und die Polizei können mit der Unterstützung von Jugendlichen einen besseren Service anbieten.

Mitnahme-Effekte verhindern

Jump-Plus soll primär neue Tätigkeitsfelder erschließen. Mitnahme-Effekte sollen so verhindert werden. Neben Kommunen können auch Verbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Existenzgründungen Jugendliche als Coworker einstellen. Nicht-öffentliche Einrichtungen müssen sich mit einer Stellenbeschreibung für die Teilnahme am Jump-Plus-Programm bewerben.

Der Standard der Arbeitsplätze wird durch die Qualität der Trägereinrichtung - der Kita, der Schule oder der Behörde - gewährleistet. Die Trägereinrichtungen haben die Möglichkeit, die Stellen auszuschreiben und in einem gewöhnlichen Bewerbungsverfahren arbeitslose Jugendliche einzustellen.

Gesetzlicher Anspruch auf Jump-Teilnahme

Jugendliche, die einen anderen Arbeitsplatz gefunden haben, können den Arbeitsvertrag mit der Trägereinrichtung auflösen. Den gesetzlichen Anspruch, in das Coworker-Programm zurückzukehren, verlieren sie durch die Kündigung nicht. Für die Verteilung der von der Bundesregierung bereit gestellten Mittel sind die Länder zuständig.



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