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Personal Service Agenturen
Personal Service Agenturen vermitteln Arbeitslose als Leiharbeiter. Arbeitgeber können dann potenzielle Mitarbeiter testen, ohne gleich eine Festanstellung vornehmen zu müssen. Arbeitsämter hoffen auf den so genannten Klebeeffekt.
 
Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern spielt Leiharbeit in Deutschland eine eher geringe Rolle bei der Mobilisierung von Jobs. In diese Lücke springen die Personal Service Agenturen (PSA). Diese Agenturen sind bei den Arbeitsämtern angesiedelte und staatlich bezuschusste Leiharbeitsfirmen. Die PSA werden von den Arbeitsämtern eingerichtet und von Privatunternehmen betrieben.

Staat setzt auf Klebeeffekt

Wer arbeitslos ist, kann bei einer PSA eingestellt werden und so einen Job mit geregeltem Einkommen bekommen. Die PSA verleiht den Mitarbeiter an Unternehmen, dieser bleibt aber Angestellter der PSA. Für den ausleihenden Betrieb entfallen so die Hürden, die sich aus dem Kündigungsschutz ergeben. So können Arbeitgeber nicht nur kurzfristige Personalengpässe überwinden, sondern auch auf Dauer geeignete Mitarbeiter kennen lernen und anwerben. Der Arbeitslose bekommt dadurch die Chance, einer geregelten Tätigkeit nachzugehen und in eine dauerhafte Tätigkeit vermittelt zu werden.

Auf diesen so genannten Klebeeffekt setzt der Gesetzgeber seine Hoffnungen: Viele Firmen nutzen das Zeitarbeitsangebot, um potenzielle Mitarbeiter ohne Arbeitsvertrag zu testen.

Mitarbeit in PSA nicht auf Dauer angelegt

Die PSA unterscheidet sich von den gewerblich tätigen Verleihfirmen vor allem durch ihre Zielsetzung: Die Beschäftigten der PSA sollen über die Leiharbeit wieder in Festanstellung kommen. Eine herkömmliche Zeitarbeitsfirma hat dagegen nicht das Ziel, Arbeitslose in eine dauerhafte Tätigkeit zu vermitteln. Sie sind oftmals eher als Unternehmen tätig, die bei kurzfristigen Personalengpässen in die Bresche springen oder das Management von dauerhaft ausgegliederten Unternehmensbereichen übernehmen.

Prämie für Vermittlung eines Leiharbeiters

Der Job bei einer PSA kommt über das Arbeitsamt zustande: Das Arbeitsamt sucht geeignete Kandidaten aus, mit denen die PSA ein übliches Einstellungsgespräch führt. Dabei sollen die individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten für eine berufliche Integration ausgelotet werden. Verläuft das Bewerbungsgespräch gut, bekommen die neuen Leiharbeitnehmer einen regulären Arbeitsvertrag, der im Schnitt über neun Monate läuft.

PSA-Mitarbeiter werden nach Tarif bezahlt und haben den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Die PSA erhält für die befristete Beschäftigung eines Leiharbeiters einen Zuschuss vom Arbeitsamt. Bei Vermittlung eines Leiharbeiters in eine auf Dauer angelegte Tätigkeit zahlt die Behörde eine Prämie.

Weiterbildung für bessere Vermittlungschancen

Sollte die Vermittlung eines Leiharbeiters nicht auf Anhieb klappen, werden sie zwischen den Einsätzen durch die PSA betreut. Ziel ist es, herauszufinden, woran die dauerhafte berufliche Eingliederung bislang gescheitert ist, und an dieser Stelle für Abhilfe zu sorgen. Ihnen sollen Angebote zur Weiterbildung unterbreitet werden.



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