Existenzgründungs-Zuschuss für die Ich-AG Mit den Zuschüsssen zur Ich-AG unterstützen die Arbeitsämter den Weg in die Selbständigkeit. Die Fördergelder dienen der sozialen Absicherung und sollen so die Risiken abfedern.
Die Ich-AG ist sicher das bekannteste der neuen Instrumente zur Beschäftigungsförderung im Rahmen der Hartz-Reformen. Mit ihr ist neben dem Überbrückungsgeld ein weiteres Instrument zur Erleichterung einer selbständigen Tätigkeit geschaffen worden. Ziel ist es, mit der Ich-AG vor allem die Nachfrage nach kostengünstigen Dienstleistungen zu bedienen. Den Gründern stehen grundsätzlich alle Tätigkeiten offen, die selbständig ausgeübt werden können.Wie bei jeder Selbständigkeit müssen auch bei der Ich-AG die gesetzlichen Rahmenbedingungen wie Gewerberecht und Handwerksordnung sowie berufsständische Regelungen eingehalten werden. Ist beispielsweise die Eintragung in die Handwerksrolle notwendig, ist hierzu dem Arbeitsamt eine Bestätigung vorzulegen. Die Ich-AG stellt keine eigene Rechtsform dar. Der Gründer handelt also zunächst entsprechend einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gemäß Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Kein Geschäftsplan notwendig
Überbrückungsgeld und Ich-AG unterscheiden sich aber in einem wichtigen Punkt: Die finanzielle Förderung der Ich-AG ist nicht an die Vorlage eines geprüften Business-Plans gekoppelt. Die Bewilligung des Überbrückungszuschusses verlangt dagegen nach wie vor einen geprüften Geschäftsplan. Diese Hürde entfällt nunmehr, sofern Fördergelder für die Ich-AG beantragt werden.Wer sich als Ich-AG selbständig macht, erhält Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen und für die soziale Absicherung verwendet werden. Die Gründerinnen und Gründer einer Ich-AG sind damit während des Bezugs dieser Leistung in den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen und haben Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung.
Zuschüsse sinken von Jahr zu Jahr
Die Höhe des Existenzgründungs-Zuschusses beträgt im ersten Jahr monatlich 600 Euro, im zweiten Jahr 360 Euro und im dritten Jahr monatlich 240 Euro. Gefördert werden vormalige Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe oder Beschäftigte in Arbeitsbeschaffungs-Maßnahmen und Strukturanpassungs-Maßnahmen, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen.
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