Rechtlich sind Ihre Berwerbungsunterlagen Ihr Eigentum. Wenn Sie nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, bekommen Sie in der Regel die Unterlagen mit einer kurzen Erklärung zurückgesendet.
Haben Sie nach 6 Wochen weder eine Reaktion auf Ihre Bewerbung noch Ihre Unterlagen zurück, sollten Sie telefonisch nachfassen (s. Nachfassen). Da Sie angesichts der langen Bearbeitungszeit unter Umständen in die engere Wahl gekommen sind, sollten Sie die Frage, ob Ihre Unterlagen überhaupt eingegangen sind, höchst diplomatisch stellen, um keinen zu defensiven Eindruck zu hinterlassen.Auf keinen Fall sollten Sie in Ihrem Anschreiben erwähnen, dass Sie die Rücksendung Ihrer Unterlagen erwarten. Wenn Ihre Unterlagen geknickt oder fehlerhaft zurückkommen oder Ihr Foto fehlen sollte, nehmen Sie das nicht tragisch: Es spricht dafür, daß Ihre Unterlagen studiert worden sind und Ihnen nicht unbesehen zurückgesendet wurden. Wichtig: Ersetzen Sie alle auch noch so leicht beschädigten Unterlagen sofort. Beerbungsmappen müssen neu sein.
Aber: Bekommen Sie Ihre sorgfältig in Klarsichthüllen zusammengeheftete Bewerbung als lose Blattsammlung zurück, dann ist das ebenso Schlamperei, als wenn an Ihren Zeugnissen Randbemerkungen und Unterstreichungen vorgenommen wurden. Beschweren Sie sich bei der Personalabteilung oder der Personalberatung. Wägen Sie aber den Aufwand und das zu erwartende Ergebnis Ihrer Reklamation ab.
Bei Chiffrebewerbungen funktioniert die Rücksendung nicht immer. Wenn Sie nach sechs Wochen keine Reaktion auf Ihre Bewerbung erhalten haben, reklamieren Sie über die Zeitung Ihre Unterlagen oder ziehen Sie die Bewerbung zurück. Erhalten Sie auch darauf keine Antwort, können Sie über die Zeitung die Herausgabe der Unterlagen einklagen.