Netzeitung Logo
 
DruckenVersenden
 

Probezeit

Beide Seiten müssen sich zunächst kennenlernen. Daher sehen die meisten (unbefristeten) Arbeitsverhältnisse zu Beginn eine Probezeit vor.

Eine Probezeit hat zwei Ziele: Der Arbeitgeber will Ihre Arbeits- und Integrationsfähigkeit überprüfen, Sie können checken ob Ihre Erfahrungen mit dem Arbeitsplatz mit Ihren Vorstellungen übereinstimmen. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit und ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.

§622 BGB sieht für die ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses, auch dann, wenn nicht ausdrücklich als Probezeit vereinbart, eine Kündigungsfrist von zwei Wochen vor. Abweichend von den gesetzlichen Regelungen können wohl längere, nicht aber kürzere Kündigungsfristen vereinbart werden.

Die Dauer der Probezeit ist nicht näher festgelegt. Im allgemeinen beträgt sie sechs Monate, es können auch drei Monate vereinbart werden. In der Regel erfolgt nach der Probezeit die erste Gehaltsanhebung, was Sie bei der Formulierung Ihres Gehaltswunsches berücksichtigen sollten.

 
Drucken
VersendenSocial Bookmark Mister Wong Yigg Google del.icio.us Oneview Webnews
 
Zu weiteren Bildergalerien
Zu weiteren Bildergalerien
Sie müssen JavaScript aktiviert und Flash 8 installiert haben, um diese Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
Live Top 5
netzeitung.de auf Ihrer iGoogle-Seite
Aus anderen Ressorts
Zur Autogazette

Geschäftsführer: Dr. Robert Daubner | Chefredakteurin: Domenika Ahlrichs | Impressum | Datenschutz
NZ Netzeitung GmbH · Karl-Liebknecht-Str. 29 · 10178 Berlin · Tel.: 030 23 27 6840 · Fax: 030 23 27 6874
Alle Rechte © 2008 NZ Netzeitung GmbH
 
Vermarktung: DZH Online Media Sales Group GmbH
 
IT & Security by Procado
 
[ai:ti]-Quotes&Charts: IT Future AG
Quellen der Börsendaten: IT Future AG, Standard&Poor's Comstock Inc. und weitere.