Seit mit dem Beschäftigungsförderungsgesetz (BeschFG) 1994 das staatliche Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit aufgehoben wurde, sind private Arbeitsvermittler selbstverständlich geworden.
Allerdings blieb der einst erhoffte Erfolg der privaten Arbeistvermittler weitgehend aus. Ihre Vermittlungsrate ist nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit sehr gering.Im Gegensatz zur Personalberatung kann bei der Privaten Arbeitsvermittlung auch der Bewerber als Auftraggeber agieren. Das Gesetz schreibt vor, daß ein Stellengesuch kostenfrei sein muss.
Eine mittlerweile recht bedeutende Marktposition haben die Zeitarbeitsvermittler. Sie suchen vor allem Bürokräfte, Sachbearbeiter, und Dienstleistungspersonal für Unternehmen. Da Service und Qualität der Arbeitsvermittler stark differieren, empfiehlt sich auch hier kritisches Vergleichen.
Wenn Sie sich über eine private Agentur bewerben wollen, sollten Sie folgende Hinweise beachten:
1. Achten Sie darauf, daß Ihre Qualifikationen in das Berufsprofil der Agentur passen. Als Musiklehrer sind Sie in einer Kartei für Sachbearbeiter schlecht aufgehoben.
2. Nehmen Sie das Serviceangebot der Arbeitsvermittler in Anspruch: Hilfe bei Zusammenstellung und Gestaltung der Bewerbungsunterlagen, Chancenanalyse, Testvorbereitung, EDV-Schulung usw.
3. Prüfen Sie, ob die Arbeitsvermittlung mit dem Arbeitsamt zusammenarbeitet oder ob sie wild agiert. Meiden Sie diese Agenturen.
4. Merken Sie sich: Vermittlungsgebühren müssen nicht Sie zahlen, sondern das Unternehmen, das Sie einstellt.