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Kündigung



Hegen Sie die Absicht zu kündigen, lassen Sie sich nicht von Emotionen leiten, sondern wägen Sie wichtige und unwichtige Gründe ab: Oft gibt der fünfte oder sechste unwichtige Grund den Ausschlag für eine Entscheidung.
Kündigen Sie niemals ohne neue Stelle. Sie sollten einen Vertrag in der Hand haben, besonders, wenn Ihre Kündigungsfrist kürzer ist als ein halbes Jahr. Bedenken Sie auch, daß Ihnen rechtliche und soziale Nachteile entstehen können. Erkundigen Sie sich bei der Sozialberatung (Betriebsrat) nach zulässigen Kündigungsgründen. Achten Sie darauf, sich möglichst ungekündigt zu bewerben, und begründen Sie, wenn Sie bereits ohne Beschäftigung sind, plausibel weshalb.

Sprechen Sie niemals die Drohung aus «wenn Sie nicht ..., dann kündige ich sofort!»). Und: Überlegen Sie doppelt und dreifach, ob Sie eine vollzogene Kündigung rückgängig machen, selbst dann, wenn Ihr alter Arbeitgeber auf die Bedingungen des neuen einschwenkt. Das Klima ist oft verdorben.

Und schließlich: Kündigen Sie so, daß sich dies auf Ihr Arbeitszeugnis nicht negativ auswirkt. Beachten Sie auch hier, daß Ihnen zwischen Ende der Beschäftigung und Bewerbungsphase genügend Zeit bleibt, damit sie das Arbeitszeugnis in Ihre Bewerbung einbeziehen können.

 
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