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Konkurrenzklausel

Unterliegen Sie in Ihrer derzeitigen Position einem Wettbewerbsverbot (Konkurrenzklausel) und könnten mit der ausgeschriebenen Position in Konflikt geraten, sollten Sie dies erst im Vorstellungsgespräch erwähnen.

Wenn Sie - unabhängig von diesem Verbot - in die engere Wahl kommen, dann lassen Sie die Wirksamkeit des Verbotes juristisch prüfen. Erkundigen Sie sich auch nach der Praxis Ihres jetzigen Arbeitgebers bei ähnlichen Fällen der Vergangenheit.
Rechtlich ist das Wettbewerbsverbot zwar nicht von der Dauer eines Arbeitsverhältnisses abhängig, kann Sie aber nicht länger als 2 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses blockieren.

Die Rechtslage bezüglich dieser Klausel ist insgesamt zwar nicht einfach, aber als Faustregel gilt: Eine einengende Formulierung widerspricht dem Grundsatz der freien Berufswahl (Art. 12 GG). Verbindlich ist die Klausel nur in Verbindung mit gleichzeitiger Karenzentschädigung durch Ihren derzeitigen Arbeitgeber. Das Verbot dient im wesentlichen nur der psychologischen Abschreckung.

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