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Berufspraxis

Wie bei Ihren Fähigkeiten, gilt auch für Ihre Berufspraxis: Sie muss zur ausgeschriebenen Position passen.

Berufspraxis, die in der Ausschreibung ausdrücklich verlangt wird (z. B. Schriftsetzer, Bauzeichner) müssen Sie selbstverstänlich nachweisen, sonst haben Sie (z. B. nach gerade abgeschlossener DTP-Fortbildung oder Diplomprüfung) keine Chance. Erfahrungen, die von untergeordneter Bedeutung für Ihre zukünftige Stelle sind, sollten Sie in Ihrer Bewerbung nur andeuten, niemals ausführlich darstellen.
Ihre Berufserfahrungen sollten kurz gefasst aus dem Lebenslauf hervorgehen. Verweisen Sie zum Nachweis auf Zeugnisse und Referenzen.

Wenn Sie besondere Erfahrungen aus früheren Tätigkeiten haben, die gut zur neuen Position passen, aber nicht in Stellenanzeige verlangt werden, sollten Sie sie kurz im Anschreiben erklären.

Für Assistentenstellen mit Berufspraxis gelten auch Praktika während des Studiums als Nachweis. Wenn es die Stelle erfordert, gehen Sie auf Führungspraxis im Anschreiben besonders ein (s. auch Führungspraxis, Leitende Angestellte).

 
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