21. Mai 2003 15:56, ergänzt 01. Jun 2003 16:12
Achten Sie darauf, daß die folgenden Ausführungen im Arbeitsvertrag schriftlich niedergelegt sind:1) Name und Anschrift der Vertragsparteien
2) Eintrittstermin und - bei befristeten Arbeitsverhältnissen - präzise Angaben über den Zeitraum der Anstellung
3) Arbeitsort oder die Feststellung, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann
4) Genaue Berufsbezeichnung sowie Kurzbeschreibung der von Ihnen zu leistenden Tätigkeiten
5) Arbeitszeit
6) Höhe und Fälligkeit des Arbeitsentgelts sowie eine Auflistung aller Sonderzahlungen
7) Urlaubsregelung
8) Probezeit (üblich sind 6 Monate) und Kündigungsfristen
9) Allgemeine Hinweise zu Tarif-, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die sich auf das Arbeitsverhältnis beziehen
10) Bei Auslandstätigkeiten: Dauer des Aufenthaltes, Angabe der Währung, in der das Arbeitsentgelt ausbezahlt wird, sowie Bedingungen für die Rückkehr (Wiedereinstieg nach Ablauf der Auslandstätigkeit)
11) Sonderregelungen: Dies sind zum Beispiel zusätzliche Urlaubstage, Vergütung von Überstunden und Sonderzahlungen.
Wichtig: Sofern die einzelnen Abmachungen nicht schriftlich und konkret im Arbeitsvertrag festgehalten sind, können sich später an ihrer Auslegung Konflikte entzünden. Mündliche Vereinbarungen können im Konfliktfall nachträglich nur schwer nachgewiesen werden.
Falls keine Regelung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Informieren Sie sich, z. B. über Berufsverbände, Gewerkschaften, Arbeitsämter, aber auch: Unternehmensberatungen - schließlich wollen Sie wissen, wozu die Unternehmerseite bereit ist.