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Lehrjahre sind keine Herrenjahre: 

Azubis müssen sich streng an Regeln haben

18. Apr 2008 10:40
Auszubildende haben Rechte und dürfen nicht bloß als Aushilfe im Betrieb herhalten
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Berufsschule und Ausbildung sollen in erster Linie Inhalte vermitteln. Gelegentliche Botengänge oder Kopierarbeiten gehören nur bedingt dazu. Denn schließlich werden die Azubis auf den Beruf vorbereitet.

Azubis müssen es sich nicht gefallen lassen, wenn sie vom Chef schikaniert oder dauernd zum Putzen verdonnert werden. Dass sie in der Ausbildung anständig behandelt und betreut werden, ist ihr gutes Recht. Umgekehrt dürfen angehende Bankleute, Friseure oder Mechaniker aber auch nicht ihre Pflichten vergessen, wenn sie ihre Lehre antreten. Wer Vorschriften im Betrieb oder die Berufsschule auf die leichte Schulter nimmt, handelt sich sonst schnell Ärger ein.

«Azubis dürfen nicht bloß als billige Aushilfe im Betrieb herhalten. Es geht zum Beispiel nicht, dass man ständig nur am Kopierer steht - dabei lernt man ja nichts», sagt René Rudolf, Bundesjugendsekretär im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Berlin. Auch private Erledigungen für den Chef hätten auf dem Ausbildungsplan nichts zu suchen. «Man braucht sich also nicht regelmäßig zum Einkaufen oder Gassigehen mit dem Hund schicken lassen.»

Maschinenputzen gehört zur Arbeit dazu

Das ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zwar ohnehin verboten, in der Praxis aber keine Seltenheit: Laut einer DGB-Umfrage unter rund 4000 Azubis müssen mehr als 15 Prozent nach eigenen Angaben in der Lehre häufig oder ständig Dinge erledigen, die nichts mit ihrer Ausbildung zu tun haben.

Dabei gilt grundsätzlich, dass Azubis den Anweisungen ihres Chefs folgen müssen. Allerdings dürften Lehrlingen keine Strafen aufgebrummt werden, wenn sie einmal einen Fehler machen oder langsamer als ausgelernte Beschäftigte arbeiten. «Das ist ja normal, wenn man noch in der Ausbildung ist, darauf muss der Arbeitgeber Rücksicht nehmen», sagt Rudolf. Zulässig sei es allerdings, wenn Neulingen im Betrieb aufgetragen wird, nach der Arbeit die Werkstätte auszufegen oder eine Maschine sauberzumachen. «Das gehört schließlich zur Arbeit dazu.»

Schulschwänzen geht gar nicht

Azubis müssen ihrerseits die Lernangebote ernst nehmen: Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit seien Pflicht, sagt Hubert Schöffmann, Ausbildungsberater von der Industrie- und Handelskammer (IHK) in München. «Die Berufsschule zu schwänzen, ist daher tabu - da kann man sich schnell eine Abmahnung einhandeln.» Ebenso müssten Lehrlinge ein ordentliches Berichtsheft führen. «Wer nachher seine Ausbildungsnachweise nicht beisammen hat, kriegt Probleme bei der Anmeldung zu den Prüfungen.»

Während der Arbeit haben Lehrlinge Anspruch auf ausreichende Betreuung. Dazu gehört laut DGB-Vertreter Rudolf neben einem qualifizierten Ausbilder, dass die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zu den Festangestellten steht. Gerade in kleineren Unternehmen sei das nicht immer gewährleistet.

Kleidervorschriften sind nicht immer zwingend

Die Probezeit dürfe höchstens vier Monate dauern, sagt Schöffmann. In dieser Zeit können Lehrlinge jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos entlassen werden. Riskant ist es für Auszubildende, in der Berufsschule oder im Internet über den Chef zu lästern und interne Firmenangelegenheiten auszuplaudern. «Wenn jemand zum Beispiel in aller Öffentlichkeit seinem Chef pädophile Neigungen nachsagt, ist das auch nach der Probezeit ein Grund für eine fristlose Kündigung», sagt Rechtsanwalt Paul-Werner Beckmann aus Herford.

Auch beim äußeren Auftreten geht es nicht nur nach dem Geschmack der Azubis. So kann der Chef anordnen, dass beispielsweise angehende Metallbauer mit langen Haaren eine Kappe tragen müssen, um sich vor Funken zu schützen. In einigen Branchen dürfen Arbeitgeber zudem eine bestimmte Kleiderordnung vorschreiben, wenn ein seriöses Äußeres der Mitarbeiter für die Arbeit der Firma unablässig ist.

Piercings sind oft nicht angebracht

«In einer Bank kann der Arbeitgeber schon verlangen, dass man nicht mit einer zerlöcherten Jeans ankommt», sagt Beckmann, der Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist. «Und bei einem Nasenpiercing kann es sein, dass man das dann eben während der Arbeit herausnehmen muss», sagt IHK-Ausbildungsberater Schöffmann.

Zusätzlich zu ihrem Lohn steht Lehrlingen zu, dass der Betrieb ihnen kostenlos Werkstoffe und Geräte für die Ausbildung und Prüfungsarbeiten zur Verfügung stellt. Lehrbücher und Hefte für die Berufsschule müssen Azubis dagegen selber zahlen, erklärt Hubert Schöffmann, Ausbildungsberater von der IHK München. Sachleistungen wie Kantinenessen und Wohnungskosten dürfen nach Angaben des Bundesbildungsministeriums in Berlin höchstens 75 Prozent des Lohns ausmachen.

Azubis müssen laut einer DGB-Umfrage häufig unentgeltlich Überstunden machen. Dabei gaben rund 42 Prozent an, regelmäßig länger als vertraglich vereinbart zu arbeiten. Rund jeder Fünfte erhält dafür nach eigenen Angaben keinen Ausgleich. «Bei Überstunden steht Azubis aber eine Extra-Vergütung oder Urlaub zu», sagt DGB-Bundesjugendsekretär René Rudolf. Minderjährige dürfen zudem nicht mehr als 8,5 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Gesetzliche Vorschrift ist auch, dass sie nur ausnahmsweise zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr eingesetzt werden. (Tobias Schormann, dpa)


 
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