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Big Brother im Büro: 

Wenn der Chef mitliest

17. Apr 2008 15:51
Wahrend der Arbeitzeit chatten ist nur bedingt erlaubt
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Schnell mal die Miete überweisen oder die Abendverabredung per Mail bestätigen, das ist heute von jedem PC aus möglich. In vielen Unternehmen wird dies auch von der Chefetage aus mitgelesen.

So viel Freiheit nehm' ich mir: Mehr als 90 Prozent aller Arbeitnehmer surfen und mailen inzwischen privat am Arbeitsplatz - fast die Hälfte davon über drei Stunden pro Woche. Kostenfaktor des Arbeitsausfalls für die Wirtschaft: Etwa 54 Milliarden Euro jährlich. Das berichtet der Bonner Informationsdienst «Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte», der fünf Studien ausgewertet hat. Fast jede zweite Firma erlaubt oder duldet demnach das private Surfvergnügen ihrer Angestellten.

Aber Vorsicht: Zugleich liest und surft der Chef immer häufiger mit, meist heimlich, so die Beobachtung von Gewerkschaften und Arbeitsrechtlern. Die Überwachung von Mitarbeitern sei «alles andere als ein Einzelfall», betont auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar. Die Fachleute befürchten: Im Krisenfall kann aus gesammelten Internet-Spuren auf Fleiß und Engagement des Beschäftigten geschlossen werden. Will man einen Mitarbeiter loswerden, werden solche Daten womöglich genutzt.

Gut ein Drittel wird überwacht

Mit Hilfe von Überwachungssoftware können Arbeitgeber lückenlos nachverfolgen, wann morgens der Rechner hochgefahren wird, auf welchen Webseiten Mitarbeiter spazieren gehen, wie viel Zeit auf Auktions- und Spieleplattformen vertrödelt wird, berichtet Karl-Heinz Brandl, Geschäftsführer von verdi-innotec, einem Unternehmen der Gewerkschaft Verdi, das unter anderem Betriebsräte in Datenschutzfragen berät.

Jeder einzelne Tastendruck kann protokolliert, sämtliche E-Mails mitgelesen werden. Laut Schaar werden auch Mobiltelefone und Autos von Außendienstlern geortet. Wo sich ein Mitarbeiter aufhält, lässt sich nicht nur durch Videokameras, sondern auch durch Zugangskontrollen registrieren. «Gut ein Drittel aller Beschäftigten wird überwacht», sagt Brandl. Eine Firma, die kontrolliert, müsse das aber ankündigen. Ein weiteres Drittel, das leistungsbezogen bezahlt wird wie Vertriebsleute, werde ganz offen anhand von elektronischen Datensammlungen beurteilt, so Brandl. Nur der Rest sitze noch relativ unbehelligt am PC-Arbeitsplatz.

Eine Totalüberwachung des Personals ist nicht zulässig

Nicht einmal leitende Angestellte bleiben von «Big Brother» verschont, weiß Anwalt Peter Krebühl von der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft (DASV). So habe der Vorstand einer Großbank permanent das E-Mail-Konto einer Führungskraft überwacht. Solche Kontrollen flögen oft nur durch Zufall auf. «Wo technisches Potenzial ist, wird es vom Chef auch genutzt», meint Heinz Stapf-Fine vom Deutschen Gewerkschaftsbund DGB. Nicht jeder Arbeitgeber spielt demnach mit offenen Karten und kündigt Überwachungsmaßnahmen an. Darüber sollten sich Arbeitnehmer im Klaren sein. Grundsätzlich gilt laut Datenschutzbeauftragtem: Ohne ausdrückliche Erlaubnis ist es verboten, das Internet privat im Job zu nutzen.

Gibt der Arbeitgeber sein Okay, darf er das an Bedingungen knüpfen (wie etwa «nur in Pausen») und stichprobenartig kontrollieren. Inhalte oder Verbindungsdaten persönlicher Nachrichten der Mitarbeiter gelten dann als vertraulich und dürfen nicht weiterverwendet oder genutzt werden. Sonst verletzt der Arbeitgeber das Fernmeldegeheimnis. Eine Totalüberwachung des Personals ist nicht zulässig. Selbst wenn ein Chef das private Surfen, Mailen oder Chatten komplett verbietet, darf er nur bei gewichtigen Sicherheits- oder Verdachtsgründen kontrollieren. Duldet ein Chef stillschweigend die private Internetnutzung seiner Mitarbeiter länger als ein halbes Jahr, kommt das einer Erlaubnis gleich, betont der Bonner Informationsdienst.

Nicht alles ist am Arbeitsplatz erlaubt

Klare gesetzliche Regelungen zur Privatnutzung wie auch zur Überwachung gibt es bislang aber nicht, beklagen sämtliche Experten. Arbeitnehmer wie Arbeitgeber können sich höchstens an der lückenhaften Rechtsprechung orientieren. «Ich erwarte deshalb vom Gesetzgeber, hier endlich Abhilfe zu schaffen», fordert Schaar. Wer bislang immer unsicher war, ob er seiner Liebsten aus dem Büro schreiben oder schnell mal eine Überweisung vom Firmenrechner aus machen darf, sollte sich schlau machen.

Oft ist die Nutzung schon im Arbeitsvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder Dienstanweisungen festgeschrieben. «Manche Beschäftigte wissen aber nicht, was sie dürfen und was nicht», betont Anwalt Krebühl. Nachfragen bringt in der Regel Klarheit. Arbeitsrechtliche Konsequenzen kann es immer dann geben, wenn Verbote missachtet werden oder die Arbeitsleistung stark beeinträchtigt ist. (Berrit Gräber, AP)


 
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