Die erste Schwierigkeit für Frauen ist herauszufinden, ob sie tatsächlich weniger verdienen als ihre Kollegen. Claudia Menne riet, sich beim Betriebsrat zu erkundigen: «Der weiß in der Regel, was männliche Kollegen verdienen». Auch Gleichstellungsbeauftragte könnten helfen. «Wenn Sie ein gutes Verhältnis zu den Kollegen haben, würde ich die ansprechen», sagte Menne. Denn oft seien die Männer erstaunt, wenn sie erfahren, dass ihre Kollegin weniger Gehalt bekommt, und haben dafür wenig Verständnis. Hat sich der Verdacht bestätigt, gilt es, den Arbeitgeber anzusprechen. «Ich würde dem Chef den Verdacht mitteilen und fragen, warum der Kollege mehr verdient», sagte Menne. Manchmal gebe es objektive Kriterien, die eine höhere Bezahlung rechtfertigen, etwa eine Zusatzausbildung. Kann das Unternehmen die unterschiedlichen Gehälter allerdings nicht begründen, habe die Frau ein Anrecht darauf, dass ihr Gehalt angepasst wird.
Stellt sich der Chef quer, könne sich die Frau an die Beschwerdestelle im Unternehmen wenden. Solche Stellen müssen dem AGG zufolge eingerichtet werden. Hilft auch das nicht weiter, sei die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein guter Ansprechpartner, empfahl Menne: «Die Juristen dort können eine Vorabbewertung geben, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte.» (dpa)