Urteil des Bundesarbeitsgerichts:
Tatverdächtige dürfen gekündigt werden
13.03.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Der Zweite Senat korrigierte damit Entscheidungen der Vorinstanzen. Im konkreten Fall ging es um einen Mann aus Hamburg, der im Verdacht stand, die Reifen an den Autos von Kollegen aufgeschlitzt zu haben. Sie sollen ihn zuvor kritisiert haben. Der Mann sei über die Vorwürfe informiert gewesen, weil es einen Durchsuchungsbeschluss gegen ihn gegeben habe. Er wollte sich dazu aber nicht äußern.
Der Mann hatte gegen die fristlose Kündigung geklagt, weil ihm die Ermittlungsakte nicht vorgelegen habe. Das BAG hob das vorinstanzlich Urteil auf, verwies den Fall «wegen noch unaufgeklärter formeller Fragen» jedoch an das Landesarbeitsgericht Hamburg zurück. (dpa)

