Gerichtsurteil:
Zivildienst geht vor Firmenpleite
13.02.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Laut Mitteilung des Gerichts war der Mann im Mai 2004 als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden. Seit August 2004 betreibt er ein selbstständiges Gewerbe. Einen ersten Zurückstellungsantrag lehnte das Bundesamt für den Zivildienst ab. Nach dem Tod seines Vaters beantragte der Mann erneut, vom Dienst zurückgestellt zu werden. Er verwies auf die Situation seines Unternehmens und seiner Mutter. Das Bundesamt blieb indes bei seiner Entscheidung. Mit einem ersten Eilantrag hatte der Mann keinen Erfolg. Er beantragte daraufhin, die erste Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts zu ändern. Der jetzt veröffentlichte Beschluss ist laut Gericht unanfechtbar. (dpa)

