Gerichtsurteil: 

netzeitung.deZivildienst geht vor Firmenpleite

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Zivildienstleistender in der Altenpflege (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Zivildienstleistender in der Altenpflege
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Der Zivildienst ist wichtiger als die eigene Firma. Das hat ein Gericht in Koblenz beschlossen. Dass der Zivildienstleistende als Unternehmer danach womöglich pleite ist, steht zunächst einmal nicht zur Debatte.

Ein junger Unternehmer muss Zivildienst leisten, obwohl die Einberufung nach eigenen Angaben die Insolvenz seiner Firma bedeuten könnte. Der Antragsteller habe seine Dienstverpflichtung gekannt, als er seinen Betrieb angemeldet habe, bekräftigte das Verwaltungsgericht Koblenz in einer am Mittwoch veröffentlichten Eilentscheidung. Er hätte die Zivildienstzeit in seine Planungen einbeziehen müssen. Der Mann hatte argumentiert, er sei für seinen Betrieb unabkömmlich. Trete die Insolvenz ein, sei seine Familie mittellos (Az.: 7 L 54/08.KO).

Laut Mitteilung des Gerichts war der Mann im Mai 2004 als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden. Seit August 2004 betreibt er ein selbstständiges Gewerbe. Einen ersten Zurückstellungsantrag lehnte das Bundesamt für den Zivildienst ab. Nach dem Tod seines Vaters beantragte der Mann erneut, vom Dienst zurückgestellt zu werden. Er verwies auf die Situation seines Unternehmens und seiner Mutter. Das Bundesamt blieb indes bei seiner Entscheidung. Mit einem ersten Eilantrag hatte der Mann keinen Erfolg. Er beantragte daraufhin, die erste Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts zu ändern. Der jetzt veröffentlichte Beschluss ist laut Gericht unanfechtbar. (dpa)