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Arbeitsrecht: 

Urlaub selbst verlängern: Kein Kündigungsgrund

05. Feb 2008 13:00
Länger in der Sonne zu liegen ist kein Grund, den Urlaub zu verlängern
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Wer länger im Urlaub bleibt, obwohl es der Chef verboten hat, riskiert eine Kündigung. Das ist die allgemeine Regel. Dass es dazu auch Ausnahmen gibt, hat jetzt ein Gericht klargestellt.

Wenn ein Arbeitnehmer eigenmächtig seinen Urlaub verlängert, ist das nicht automatisch ein Kündigungsgrund. So können in Ausnahmefällen zum Beispiel familiäre Gründe einen solchen Schritt rechtfertigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm (Az.: 6 Sa 751/07) entschieden.

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Im verhandelten Fall war der Arbeitnehmer ein Vater von zwei Kindern. Diese wurden üblicherweise von der Ehefrau des Mannes betreut. Doch dann musste die Frau hochschwanger wegen Komplikationen ins Krankenhaus. Weil sich die Geburt verzögerte, musste der Mann wiederum die Betreuung seiner Kinder über den vom Arbeitgeber genehmigten Urlaubs hinaus übernehmen. Der Arbeitgeber lehnte den Urlaubsantrag dafür ab, und der Arbeitnehmer verlängerte seinen Urlaub eigenmächtig. Die darauf folgende Kündigung war nach Ansicht der Richter nicht gerechtfertigt.

Das Gericht beurteilte die familiäre Situation des Klägers als «ein seiner Arbeitsleistung entgegenstehendes Hindernis» im Sinne des Gesetzes. Von ihm könne bis «zur Herstellung der familiären Normalität» nicht verlangt werden, die Kinder von anderen betreuen zu lassen, so der Fachverlag. Der Arbeitgeber hätte darlegen und beweisen müssen, dass sein Interesse an der Arbeitsleistung des Mitarbeiters in der konkreten Situation schwerer gewogen habe. Dies hatte er nach Einschätzung des Gerichts nicht ausreichend getan. (dpa/tmn)

 
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