16.12.2007
Herausgeber: netzeitung.de
50 Prozent Rückfallquote bei Langzeitarbeitslosen
Bekommen sie einen Job, ist dies nicht für lange Zeit: Schon nach einem Jahr sind die Kurzzeitjobber wieder am Ausgangspunkt: Beim ALG II.
Die Hälfte aller Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die wieder einen Job bekommen, ist nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach einem Jahr wieder auf staatliche Unterstützung angewiesen. Von 100 Menschen, die wieder Beschäftigung erhielten, erhielten etwa 50 nach einem Jahr wieder ALG II. «Das sind zu viele», sagte BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt dem Nachrichtenmagazins «Focus». «Wir müssen das reduzieren und brauchen eine klug organisierte Nachbetreuung, wenn jemand den Absprung geschafft hat. Darüber sind wir mit den Kommunen im Gespräch.»
Alt forderte mehr feste Stellen für die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), in denen die BA gemeinsam mit den Kommunen Langzeitarbeitslose betreut. «Wir haben teilweise nicht genug eingearbeitete Leute, und wer es ist, wechselt zu schnell.» Die Jobcenter hätten 24 Prozent Personal mit befristeten Arbeitsverträgen, was 13.400 Mitarbeitern entspricht. 3000 neue Dauerstellen seien zwar bewilligt worden. Alt hält die Befristungs-Quote für zu hoch. «Unser Ziel sind zehn Prozent befristete Kräfte.»
Das für das ALG II zuständige Vorstandsmitglied betonte das große Interesse seiner Behörde, die Zusammenarbeit mit den Kommunen fortzusetzen. Dies strebe die BA auch für den Fall an, dass das Bundesverfassungsgericht die ARGEn in seinem bevorstehenden Urteil zu dieser Kooperationsform für unzulässig erkläre. «Wir wollen sicherstellen, dass es weiter Angebote gibt, die nur die Kommunen machen können.» Dazu zählten Hilfe für Überschuldete, Sprachkurse und Kinderbetreuung für Alleinerziehende.
«Das lässt sich auch ohne eine Arbeitsgemeinschaft gemeinsam regeln», sagte Alt. Die Kommunen hätten dann für ihren Teil das Sagen, die Bundesagentur für unsere Arbeitsmarktpolitik. Das bedeutet dann aber auch, dass ein Antragsteller künftig zwei Bescheide bekäme: Einen über das Arbeitslosengeld II, einen für seine Miet- und Heizkosten von der Kommune.« (nz)