netzeitung.deGroße Koalition verhindert Zwangsrente mit 58

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In einer Arbeitsagentur (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe In einer Arbeitsagentur
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Union und SPD haben einen Kompromiss im Streit um die Zwangsverrentung älterer ALG-II-Empfänger erzielt. Die Linke sieht damit das Problem aber längst nicht gelöst.

Ältere Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) II müssen nicht mehr befürchten, vor dem 63. Lebensjahr zwangsweise mit Abschlägen in Rente geschickt zu werden. Es sei «in letzter Minute» gelungen, eine Verständigung mit der Union zu erzielen, teilte der SPD-Vorsitzende Kurt Beck am Donnerstag in Berlin mit.

Die Betroffenen müssten «nicht mehr fürchten, mit 58 Jahren zwangsverrentet zu werden und im Alter starke finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen», sagte Beck. ALG-II-Empfänger könnten nun erst ab dem 63. Lebensjahr «auf die Vorrangigkeit ihrer Rentenansprüche verwiesen werden» - und das nur, wenn dies keine unzumutbare Härte mit sich bringt. Die SPD habe «die Zwangsrente mit 58 Jahren» gestoppt.

Der Kompromiss sieht nun vor, dass alle Bezieher von ALG II ab dem 58. Lebensjahr die Möglichkeit erhalten, sich nicht mehr arbeitssuchend zu melden, falls ihnen nicht innerhalb von zwölf Monaten ein Arbeitsangebot gemacht werden kann. Ihnen stünden auf eigenen Wunsch auch die Integrationsangebote der Arbeitsagentur oder Kommunen zur Verfügung.

Der zuständige Arbeitsvermittler hat zudem alle sechs Monate zu prüfen, ob nicht doch ein Maßnahme- oder Arbeitsangebot gemacht werden kann. «Damit ist klar: Keiner wird abgeschrieben», erläuterten SPD-Fraktionsvize Ludwig Stiegler und die Sprecherin der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Fraktion, Andrea Nahles. «Ältere gehören nicht zum alten Eisen, sie werden gebraucht, sie müssen eine Job-Chance bekommen.»

Ausnahmen für Schwerbehinderte und Frauen
Frauen und Menschen mit einer Schwerbehinderung könnten bisher noch unter bestimmten Voraussetzungen vor dem 63. Lebensjahr in Rente gehen und damit früher als andere Versicherte. Dieser besondere Schutz, so Beck, solle sich nicht in einen Nachteil verkehren. «Gerade diese Menschen profitieren von der gefundenen Regelung.»

Gewerkschaften, Sozialverbände und die Linke im Bundestag hatten das Auslaufen der bisherigen «58-er»-Regelung als «Zwangsverrentung» kritisiert. Es sei absurd, dass die Regierung einerseits die Rente mit 67 propagiere, andererseits Langzeitarbeitslose ab 60 in die Rente zwinge. Betroffen gewesen wären jährlich zwischen 120.000 und 150.000 Menschen.

DGB und Linke: Nur eine Teillösung
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sprach «von einem Schritt nach vorn». Damit sei der Kreis der Betroffenen eingeengt worden. Der DGB hätte sich allerdings gewünscht, dass kein Arbeitsloser mit Abschlägen in Rente geschickt werde. «Es ist eine Teillösung», sagte Buntenbach.

Damit bleibe zumindest Frauen und Behinderten ein lebenslanger Abschlag auf die Rente von bis zu 18 Prozent erspart, fügte Buntenbach hinzu. Der Abschlag beträgt künftig maximal 7,2 Prozent. Die Gewerkschafterin nannte es «positiv», dass die gefundene Regelung auch für sogenannte Aufstocker gilt, die Niedrigverdienste durch staatliche Leistungen aufbessern müssen.

Der Fraktionsvorsitzende der Linken, Gregor Gysi, sieht die jetzt gefundene Lösung als Erfolg seiner Partei: Die Linke treibe die Regierung bei der Zwangsrente zu Zugeständnissen. Das Problem sei jedoch nicht gelöst, «denn auch zukünftig werden Arbeitslose ab 63 Jahren von Zwangsverrentung mit Abschlägen betroffen sein», schränkte Gysi ein. Dies sei ein «Eingriff in grundgesetzlich gesicherte Ansprüche, auch ab 63 Jahren». Er forderte, der «skandalöse Vorgang einer gekürzten Vorverrentung» von ALG-II-Beziehern «gegen ihren Willen» müsse ausgeschlossen werden. (nz/dpa/AP)