Große Koalition verhindert Zwangsrente mit 58
Die Betroffenen müssten «nicht mehr fürchten, mit 58 Jahren zwangsverrentet zu werden und im Alter starke finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen», sagte Beck. ALG-II-Empfänger könnten nun erst ab dem 63. Lebensjahr «auf die Vorrangigkeit ihrer Rentenansprüche verwiesen werden» - und das nur, wenn dies keine unzumutbare Härte mit sich bringt. Die SPD habe «die Zwangsrente mit 58 Jahren» gestoppt.
Der zuständige Arbeitsvermittler hat zudem alle sechs Monate zu prüfen, ob nicht doch ein Maßnahme- oder Arbeitsangebot gemacht werden kann. «Damit ist klar: Keiner wird abgeschrieben», erläuterten SPD-Fraktionsvize Ludwig Stiegler und die Sprecherin der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Fraktion, Andrea Nahles. «Ältere gehören nicht zum alten Eisen, sie werden gebraucht, sie müssen eine Job-Chance bekommen.»
Gewerkschaften, Sozialverbände und die Linke im Bundestag hatten das Auslaufen der bisherigen «58-er»-Regelung als «Zwangsverrentung» kritisiert. Es sei absurd, dass die Regierung einerseits die Rente mit 67 propagiere, andererseits Langzeitarbeitslose ab 60 in die Rente zwinge. Betroffen gewesen wären jährlich zwischen 120.000 und 150.000 Menschen.
Damit bleibe zumindest Frauen und Behinderten ein lebenslanger Abschlag auf die Rente von bis zu 18 Prozent erspart, fügte Buntenbach hinzu. Der Abschlag beträgt künftig maximal 7,2 Prozent. Die Gewerkschafterin nannte es «positiv», dass die gefundene Regelung auch für sogenannte Aufstocker gilt, die Niedrigverdienste durch staatliche Leistungen aufbessern müssen.
Der Fraktionsvorsitzende der Linken, Gregor Gysi, sieht die jetzt gefundene Lösung als Erfolg seiner Partei: Die Linke treibe die Regierung bei der Zwangsrente zu Zugeständnissen. Das Problem sei jedoch nicht gelöst, «denn auch zukünftig werden Arbeitslose ab 63 Jahren von Zwangsverrentung mit Abschlägen betroffen sein», schränkte Gysi ein. Dies sei ein «Eingriff in grundgesetzlich gesicherte Ansprüche, auch ab 63 Jahren». Er forderte, der «skandalöse Vorgang einer gekürzten Vorverrentung» von ALG-II-Beziehern «gegen ihren Willen» müsse ausgeschlossen werden. (nz/dpa/AP)

