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Postrivalen könnte Unions-Nein teuer kommen

20. Nov 2007 13:29
Schon den Tarif-Mindestlohn fanden die Postkonkurrenten zu hoch - doch womöglich kommt es noch schlimmer.
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Die Union hat einen Tarif-Mindestlohn für den Briefsektor abgelehnt - mit womöglich teuren Folgen. Die Post-Konkurrenz müsste auch so viel höhere Löhne zahlen, so das Arbeitsministerium mit Verweis aufs Postgesetz.

Das Bundesarbeitsministerium hat eine Lösung gefunden, gewissermaßen durch die Hintertür den Konkurrenten der Deutschen Post doch noch einen Mindestlohn aufzuerlegen. Das Ministerium sieht im Postgesetz nämlich die Handhabe, den Wettbewerbern die Lizenz für den Briefmarkt zu entziehen, wenn die üblichen «wesentlichen Arbeitsbedingungen» im Briefsektor «nicht unerheblich» unterschritten werden, zitiert die «Berliner Zeitung» aus einem Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretär im Arbeitsministerium, Gerd Andres, an den Vorsitzenden des Beirats der Bundesnetzagentur, den Bundestagsabgeordneten Klaus Barthel (beide SPD).

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Andres beruft sich dabei auf Paragraf 6, Absatz 3, Nummer 3 Postgesetz. Zu den «wesentlichen Arbeitsbedingungen» zähle der Staatssekretär neben der auszuübenden Tätigkeit, der Arbeitszeit und dem Urlaub vor allem das Arbeitsentgelt. «Nicht unerheblich» unterschritten seien die üblichen Bedingungen dann, wenn die Beschäftigten eines Post-Wettbewerbers «zehn Prozent oder mehr» schlechter gestellt seien als die Mitarbeiter des Briefbereichs der Deutschen Post AG, zitiert die Zeitung.

Noch höher als der Tarif-Mindestlohn

Damit sind die Wettbewerber – beispielsweise die zum Springer-Verlag gehörende Pin-Group – nach Auffassung Andres' schon jetzt gesetzlich verpflichtet, ihre Gehälter an den Tarifen der Deutschen Post zu orientieren. Die Post-Konkurrenten müssten demnach die Gehälter kräftig anheben, selbst unter Berücksichtigung des laut Andres zulässigen Abschlags von zehn Prozent.

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Zöge man etwa den Einstiegstarif der Deutschen Post im Briefbereich heran – dort werden stündlich 11,43 Euro gezahlt –, müssten die Rivalen zumindest 10,29 Euro pro Stunde zahlen. Über alle Lohngruppen hinweg wird bei der Post im Briefbereich 11,61 Euro gezahlt, wie SPD-Arbeitsmarktexperte Barthel im Gespräch mit der der Netzeitung erläuterte. Damit müssten die Konkurrenten wenigstens 10,45 Euro zahlen.

Zum Vergleich: Der zwischen dem Arbeitgeberverband Postbedienstete und der Gewerkschaft Verdi ausgehandelte Tarifvertrag, der als Grundlage für den Post-Mindestlohn dienen sollte, sieht Stundenlöhne zwischen 8,00 und 9,80 Euro vor. Die Übernahme des Vertrags und damit dieser Mindestsummen in das Entsendegesetz für die Postzusteller war am Widerstand der Union gescheitert, was zu Ärger mit der SPD und ihrem Arbeitsminister Franz Müntefering geführt hatte.

Zurzeit zahlen die Post-Wettbewerber ihren Briefbediensteten im Schnitt nur 8,30 Euro, den Zustellern sogar nur 7,33 Euro. Die Union lehnt es ab, das Entsendegesetz für den vorliegenden Post-Tarifvertrag zu öffnen, da sie fürchtet, der Mindestlohn werde lediglich missbraucht, um mittelständische Konkurrenten der Post an die Wand zu drücken.

Eine Frage der Auslegung

Auch über einen Verzicht auf Lizenzierungen können Postdienstleister dem Mindestlohn nicht entkommen. Für die Erteilung der Brieflizenzen ist die Bundesnetzagentur zuständig, sie vergibt bereits seit fast zehn Jahren solche Lizenzen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen. Allerdings müssen die entsprechenden Anbieter sogenannte höherwertige Dienstleistungen erbringen, etwa die Zustellung am selben Tag. Der Lizenzerteilung können sich die Anbieter auch nicht ohne weiteres entziehen - das Postgesetz definiert klar, welche Dienstleistungen darunter fallen.

Auch die Auslagerung von Brief-Diensten an Subunternehmer hilft den Unternehmen nicht, wie Barthel erklärt: Zwar dürften die Lizenznehmer so genannte Erfüllungsgehilfen heranziehen, doch das Postgesetz gelte auch für diese, da sie sich ebenfalls im Briefmarkt bewegten.

Hintergrund des Streits um den Post-Mindestlohn ist das Monopol der Deutschen Post für den Transport von Briefen bis 50 Gramm, das zum Jahreswechsel ausläuft. Wegen dieses letzten Post-Monopols hegt die Netzagentur allerdings Zweifel an Andres' Auffassung, dass die Gehälter der Deutschen Post als Maßstab für die Löhne der Wettbewerber dienen müssen. Ein Jurist urteilte im Auftrag der Behörde, dass sich die Vorgaben des Postgesetzes nur auf einen Briefmarkt beziehen könnten, in dem der Wettbewerb entwickelt sei. Davon könne derzeit noch keine Rede sein.

Diese Auslegung weist Barthel indes zurück: «Diese Einschätzung kann nicht einschlägig sein», sagte der Vorsitzende des Netzagentur-Beirats der Netzeitung. Schließlich stamme das geltende Postgesetz aus dem Jahr 1998 - und damals habe Bezugspunkt nur die Deutsche Post als das einzige dominante Unternehmen für den Brieftransport sein können.

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