19.11.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Auch dem Firmenschild an der Tür muss der Vermieter zustimmen.
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Selbstständige brauchen bei einer Bürotätigkeit zu Hause zwar die Zustimmung des Vermieters. Dieser darf aber nur in bestimmten Fällen die gewerbliche Nutzung der Wohnung untersagen.
Wer sich in seiner Mietwohnung selbstständig macht, muss in der Regel den Vermieter um Zustimmung fragen. Viele Mietverträge untersagen die gewerbliche Nutzung der Wohnung. Der Vermieter darf aber nicht alle beruflichen Aktivitäten verbieten, urteilten die Landgerichte Hamburg und Frankfurt am Main. Büroarbeiten, die die Nachbarn nicht stören und die Wohnung nicht beschädigen, seien zu dulden.
(Aktenzeichen 311 S 203/91 und 2/17 S 42/95)«Diese Grenze wird allerdings überschritten, wenn die Firma Laufkundschaft anzieht», warnt Michael Schick, Vize-Präsident des Immobilienverbandes IVD. Lärm, Parkplatzmangel oder Fremde im Treppenhaus riefen oft die Nachbarn auf den Plan. Dem Landgericht Berlin ging sogar eine Tagesmutter zu weit, die in ihrer Wohnung fünf Kinder betreute
(Aktenzeichen 61 S 56/92).
Wenn der Vermieter das Büro in der Wohnung genehmigt hat, darf nicht automatisch auch ein Firmenschild am Haus angebracht werden. Der Vermieter muss erneut um Zustimmung gebeten werden. Bei größeren Reklametafeln hat sogar das Bauamt ein Wörtchen mitzureden. Darüber hinaus ist die Umwandlung von Wohn- in Gewerberaum in vielen Gebieten verboten.
Auch wenn bereits Freiberufler im Haus arbeiten, bedeute das keinen Freibrief, warnt Michael Schick. Normalerweise darf in Wohngebieten nur die Hälfte der Wohnfläche eines Hauses in Büroraum verwandelt werden. So hat es das Bundesverwaltungsgericht bestimmt (Aktenzeichen 4 C 8/00). Besitzer von Eigentumswohnungen sind nicht automatisch aus dem Schneider, wenn die Kommune die Umwandlung erlaubt: Sie brauchen die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. (dpa)