Beamter muss nach Kinderporno-Verdacht gehen29. Okt 2007 11:03  |  Wer Kinderpornos schaut, schafft den Anreiz zum Kindesmissbrauch | Foto: AP |
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Ein Beamter kann sofort vom Dienst freigestellt werden, wenn bei ihm Kinderpornos entdeckt werden – auch wenn die Untersuchungen noch laufen. Denn der Konsument schafft den Anreiz zum Kindesmissbrauch, urteilte ein Gericht.
Ein Beamter, der kinderpornografische Schriften besitzt, darf mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert werden. Das geht aus einem Beschluss des Saarländischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Saarlouis hervor. Dieses Verhalten sei disziplinarrechtlich dem unmittelbaren sexuellen Kindesmissbrauch gleichzusetzen. Denn der Konsument kinderpornografischen Materials schaffe mit seiner Nachfrage den Anreiz, dass Kinder sexuell missbraucht würden. (Beschluss vom 6.9.2007 - 7 B 346/07)
Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Beschwerde eines Beamten gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Saarlouis zurück. Der Beamte hatte sich gegen seine vorläufige Dienstenthebung und die Kürzung der Bezüge um 50 Prozent gewandt. Der Dienstherr hatte sich zu dieser Maßnahme entschlossen, nachdem bei dem Staatsdiener kinderpornografische Schriften gefunden worden waren. Das OVG betonte, die sofortige Dienstenthebung noch vor Abschluss des gerichtlichen Disziplinarverfahren sei gerechtfertigt. Denn auf diese Weise würden andere potenzielle Täter möglicherweise abgeschreckt. (dpa)
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