netzeitung.deDuales Studium schützt nicht vor Einberufung

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Duales Studium schützt nicht vor Einberufung (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Duales Studium schützt nicht vor Einberufung
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Die Bundeswehr darf auch junge Männer einziehen, die eine Berufsausbildung mit kombiniertem Fachhochschulstudium gewählt haben. Der duale Studiengang sei wie ein normales Studium zu behandeln, urteilte das BVG.

Eine Ausbildungskombination von Berufspraxis und Studium schützt nicht vor der Einberufung zur Bundeswehr. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Damit müssen Absolventen eines so genannten dualen Studienganges im ersten Jahr ihrer Ausbildung damit rechnen, eingezogen zu werden.

Die Leipziger Richter widersprachen auf Revision der Bundeswehr den Urteilen der Verwaltungsgerichte in Düsseldorf, Meiningen, Münster, Oldenburg und Würzburg. Diese hatten den Klägern eine Zurückstellung von der Wehrpflicht zugestanden. Die Bundesrichter stellten das duale System einem Fachhochschulstudium gleich. Damit ist eine Rückstellung erst möglich, wenn das dritte Semester erreicht ist. (Az.: BVerwG 6 C 9.07).

Nach Auffassung der Leipziger Richter ist das Ziel des Ausbildungsweges ein höherwertiger Abschluss. Darum sei das System mit einem Studium und nicht einer Lehre gleichzustellen, argumentierten sie. Das geltende Wehrpflichtgesetz lasse aber nur eine Unterscheidung dieser beiden Kategorien zu. Danach werden Auszubildende in der Regel mit Beginn ihrer Ausbildung zurückgestellt. «Dies ist offensichtlich aus bildungspolitischen Gründen so gewollt», sagte der Vorsitzende Richter Franz Bardenhewer. Im Fall eines Studiums strebe der Gesetzgeber dagegen an, dass die Einberufung vor dem Studium erfolge.

Bei dem dualen System besteht aus Sicht des Gerichts die Gefahr, dass in vielen Fällen eine Einberufung überhaupt nicht mehr möglich ist. Hintergrund sei die Herabsenkung der Altersgrenze auf 25 Jahre. Die Kläger müssen jedoch nicht mit einer Einberufung rechnen. In ihrem Fall ist durch den Rechtsstreit so viel Zeit vergangen, dass ihre Ausbildung ausreichend weit vorangeschritten ist.

Geklagt hatten mehrere junge Männer, die unter anderem eine Ausbildung zum Mechatroniker, Logistikkaufmann oder Fachinformatiker machen. Eng verzahnt mit der praktischen Ausbildung ist der Besuch einer Fachhochschule. Erste Hürde ist eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Bundesweit gibt es nach Gerichtsinformationen knapp 600 duale Studiengänge mit etwa 40.000 Studierenden. (dpa)