netzeitung.deHartz IV trifft mehr Menschen als gedacht

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Viele Putzfrauen können von ihrem kargen Einkommen nicht leben (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Viele Putzfrauen können von ihrem kargen Einkommen nicht leben
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Allein die Zahl der Menschen, die so wenig verdienen, dass der Staat Geld zum Lebensunterhalt zuschießt, hat sich binnen zwei Jahren fast verdoppelt. Vor allem Alleinerziehende leben lange von ALG II.

Jeder siebte Deutsche hat einer Studie zufolge schon mal Hartz-IV-Leistungen bekommen: Insgesamt erhielten 10,3 Millionen Menschen in 6,2 Millionen sogenannten Bedarfsgemeinschaften die Sozialleistung, wie das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) am Donnerstag mitteilte. Im Juli 2007 waren es nach vorläufigen statistischen Hochrechnungen 7,3 Millionen Menschen in 3,7 Millionen Bedarfsgemeinschaften.

Dabei habe sich der Anteil der sogenannten Aufstocker, die trotz eines Arbeitseinkommens auf zusätzliche Leistungen zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes angewiesen sind, von 660.000 im Januar 2005 auf 1,2 Millionen im Januar 2007 fast verdoppelt, sagte IAB-Forscher Helmut Rudolph.

Aufschwung hilft vor allem Qualifizierten
Laut Studie bezogen im Januar 2005 etwa 3,33 Millionen Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach Hartz IV. Diese Zahl stieg bis Mai 2006 auf 4,13 Millionen und sank aufgrund des wirtschaftlichen Aufschwungs bis Dezember 2006 auf 3,76 Millionen. Etwa die Hälfte davon war durchgehend zwei Jahre lang auf Leistungen angewiesen.

Nach einem kurzen und geringen saisonalen Anstieg der Arbeitslosengeld-II-Empfänger von Januar bis April dieses Jahres sinke diese Zahl seit Mai 2007 wieder, heißt es in der IAB-Studie. Vor allem gut qualifizierte und flexible Personen finden leichter Arbeit.

Problemgruppe Alleinerziehende
Die Bezugsdauer von ALG II bei Paaren und Alleinstehenden ohne Kinder fällt am kürzesten aus. Nach 21 Monaten erhielten in dieser Gruppe nur noch 32 Prozent sowie 34 Prozent Leistungen nach Hartz IV. Am längsten dauert der «Ausstiegsprozess» dagegen bei Alleinerziehenden: Von den Neuzugängen im Jahr 2005 waren nach 21 Monaten noch immer 55 Prozent im Leistungsbezug. Eine Bedarfsgemeinschaft besteht aus den Personen, die finanziell füreinander einstehen müssen. Hierzu zählen im Haushalt lebende Partner und Kinder unter 25 Jahren. (AP)