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Kabinett senkt Arbeitslosenbeitrag weiter

05. Sep 2007 19:14
Kanzlerin Merkel und ihr Kabinett
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Der Aufschwung am Arbeitsmarkt macht's möglich: Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sinken auf unter vier Prozent. Zudem traf das Kabinett eine Entscheidung in Sachen Krippen-Ausbau.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung von derzeit 4,2 auf 3,9 Prozent zum 1. Januar 2008 beschlossen. Das teilte Vize-Regierungssprecher Thomas Steg mit. Ein entsprechender Gesetzentwurf muss noch den Bundestag passieren. Die Ermäßigung soll die Beitragszahler im kommenden Jahr um bis zu 2,2 Milliarden Euro entlasten.

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Der Beitragssatz war erst zu Beginn dieses Jahres von 6,5 auf 4,2 Prozent gesenkt worden. Die Union fordert eine weitergehende Senkung. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hält eine weitere Beitragssenkung für denkbar. Die Bundesregierung werde dies prüfen, hatte sie kürzlich bekräftigt. Bis Jahresende sollten entsprechende Angaben vorliegen. Die SPD will erst die Entwicklung der Finanzlage abwarten.

Hintergrund ist die deutlich verbesserte Finanzlage der Bundesagentur für Arbeit (BA): Wegen der stark gesunkenen Arbeitslosenzahl rechnet die Nürnberger Behörde auch im laufenden Jahr mit einem Milliarden-Überschuss. Die Wirtschaft fordert eine Senkung der Beiträge auf bis zu 3,2 Prozent. Die FDP macht sich für eine Senkung auf mindestens 3,5 Prozent stark.

Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass sich die BA künftig zur Hälfte an den auf zehn Milliarden Euro veranschlagten Förderkosten für Langzeitarbeitslose beteiligt. Die andere Hälfte trägt der Bund. Im Gegenzug sollen die bisherigen «Strafzahlungen» der BA an den Bund für nicht vermittelte Arbeitslose wegfallen. Unter dem Strich wird damit der Bund künftig um etwa drei Milliarden Euro jährlich entlastet, die BA entsprechend belastet.

Sondervermögen für Krippenausbau beschlossen

Eine weitere Entscheidung fällte das Kabinett in Sachen Kinderbetreuung: Die Bundesregierung gab den Startschuss für einen massiven Ausbau der Kinderbetreuungs-Plätze bis 2013. Mit einem Sondervermögen von gut zwei Milliarden Euro sollen vom nächsten Jahr an Investitionen für Betreuungsplätze von Kindern unter drei Jahren gefördert werden.

Der Bund beteiligt sich am Krippen-Ausbau mit insgesamt vier Milliarden Euro. Er trägt damit ein Drittel der Gesamtkosten. Über das Sondervermögen stellt der Bund zwischen 2008 bis 2013 insgesamt 2,15 Milliarden Euro Investitionshilfen bereit. Daneben erhalten die Länder von 2009 an vom Bund 1,85 Milliarden Euro aus dem Umsatzsteueraufkommen für die laufenden Betriebskosten.

Alle Zahlungen stehen unter der Bedingung, dass es bis 2013 zu einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz kommt, wie ihn vor allem die SPD fordert. Der Rechtsanspruch soll bereits im nächsten Jahr beschlossen werden. Die CSU verlangt ein so genanntes Junktim zwischen Rechtsanspruch und Betreuungsgeld für die Erziehung von Kindern daheim. Diese Zahlung – von Kritikern als «Herdprämie» bezeichnet – ist in der Großen Koalition weiter umstritten.

Streit um «Herdprämie»

Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) stellte erneut klar, dass der Bund für das Betreuungsgeld keine Mittel bereitstellen werde: «Ich weiß nicht, wie der Bund das bezahlen sollte.» Das Thema werde das Kabinett und den Koalitionsausschuss aber sicher noch beschäftigen. Es gebe unterschiedliche Meinungen quer durch alle Parteien.

Union und SPD wollen bis zum Jahr 2013 mindestens 35 Prozent der unter Dreijährigen einen Betreuungsplatz anbieten. Dafür sollen 500.000 zusätzliche Plätze geschaffen werden, etwa 20 Prozent davon sollen Tagesmütterplätze sein. Auch für Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) kann ein Betreuungsgeld allenfalls 2012 beschlossen werden, weil es sich um eine erst danach zu zahlende Geldleistung handle.

Der Rechtsanspruch auf eine Betreuung soll dagegen im nächsten Jahr geregelt werden. Sollte dieser – etwa durch den Bundesrat – blockiert werden, würde der Bund seine Zahlungen für den Krippenausbau stoppen. Dann würde eine Art Kündigungsklausel greifen, stellte Steinbrück klar. (dpa/ddp)

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