Bund stellt Gleichbehandlungsgesetz infrage
15.08.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Auch die Wirtschaft fordert eine Reform der umstrittenen Regelung. Das Gesetz müsse auf die Brüsseler Mindeststandards zurück geschnitten werden, sagte der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft, Mario Ohoven. Dass die befürchtete Klagewelle gegen die Unternehmen ausgeblieben sei, zeige nur, wie überflüssig das Gesetz sei. «Für uns als Unternehmer hat es nur neue Bürokratie und zusätzliche Kosten gebracht», sagte Ohoven im Deutschlandradio Kultur.
Wie Ohoven sagte, tun sich vor allem Kleinbetriebe schwer mit dem Gesetz, weil zum Beispiel Bewerbungsgespräche jetzt am besten unter Zeugen geführt würden, was den Personaleinsatz erhöhe. Außerdem müssten die Personalchefs bei der Absage von Bewerbungen sehr vorsichtig sein, um keine Angriffsfläche für Klagen zu bieten. Ohoven kritisierte insbesondere, dass Deutschland bei der Umsetzung der Regelung deutlich über die Brüsseler Vorgaben hinaus gegangen sei.
Wirtschaftsstaatssekretär Schauerte verlangte daher, dass das Ministerium in den Dialog einbezogen wird, den die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit der Wirtschaft beginnen will, um Probleme in der Praxis zu beheben. «Ziel sollte es sein, das AGG, wenn es sich nachweislich als ineffizient und unnötig kostentreibend für die Wirtschaft darstellt, auch wieder zu ändern», sagte der CDU-Politiker.
Die neue Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Martina Köppen, wies die Kritik der Wirtschaft zurück. «Das AGG nutzt der Wirtschaft», betonte die Bundesbeauftragte. Wer in der globalisierten Wirtschaft und im europäischen Binnenmarkt mithalten wolle, müsse auch mit Vielfalt umgehen können.
Gegründet wurde die beim Familienministerium angesiedelte Stelle mit In-Kraft-Treten des Gesetzes am 18. August 2006. Seither führten die Mitarbeiter rund 2300 Beratungsgespräche, wie ein Sprecher am Mittwoch sagte. Dabei suchten nicht nur Betroffene, sondern vor allem auch Arbeitgeber oder Verbände Rat; ein häufiges Thema war die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen. Die Bundesbeauftragte will am morgigen Donnerstag in Berlin eine erste Bilanz ihrer Arbeit vorstellen.
Das am 18. August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - auch Antidiskriminierungsgesetz genannt - soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern. Vor allem die Ministerpräsidenten der Union hatten sich sehr dagegen gewehrt.
Nach einer Studie der Universität Dortmund belaufen sich die Mehrkosten auf rund 1,7 Milliarden Euro. Die Firmen mussten demnach für jeden sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter jeweils durchschnittlich 72,50 Euro aufbringen, wie aus der von der Initiative Soziale Marktwirtschaft in Auftrag gegebenen Untersuchung hervorgeht. Knapp ein Drittel der Gesamtkosten in Höhe von 532 Millionen Euro entfielen auf die Mitarbeiterschulungen, weitere 602 Millionen würden für die Einführung neuer Standards und «strategischer Implementierungen» aufgewandt. (nz/AP)

