Arbeitsagentur zahlt bis zu fünf Euro pro Bewerbung
«Damit der Aufwand für die Prüfung der Belege nicht überhand nimmt, kann die Arbeitsagentur auch eine Pauschale von fünf Euro pro Bewerbung vorschlagen», erläuterte die BA-Sprecherin. Bedingung sei allerdings, dass die Bewerbung auch nachgewiesen werde - beispielsweise durch eine Eingangsbestätigung.
Auch bei einer pauschalen Kostenerstattung gelte indes die Obergrenze von 260 Euro im Jahr. Sollte der Betreffende mit der pauschalen Erstattung nicht einverstanden sein, weil er höhere Auslagen hatte, bleibe es beim Einzelnachweis der tatsächlich angefallenen Kosten, betonte die Sprecherin. (nz)

