netzeitung.deHuren sollen vorab Steuern abführen

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Prostituierte sind meist Freiberufler (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Prostituierte sind meist Freiberufler
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Schon jetzt müssen Prostituierte Steuern zahlen - meist aber erst am Jahresende. Das will Bundesfinanzminister Steinbrück ändern, auch weil der Steuervollzug in dem Milieu besonders schwierig ist.

Der Staat will stärker an die Milliardeneinnahmen im Rotlichtmilieu heran und den Steuervollzug in Bordellen verbessern. Prostituierte sollen dort künftig bundesweit einheitlich eine pauschale Steuervorauszahlung von bis zu 25 Euro pro Arbeitstag zahlen. Einen entsprechenden Vorschlag hätten die Steuerexperten des Bundesfinanzministeriums den zuständigen Länderbehörden unterbreitet, bestätigte ein Ministeriumssprecher am Dienstag in Berlin. Er reagierte damit auf einen Bericht «Bild»-Zeitung.

Die Pläne stellen keine neue «Prostituierten-Steuer» dar: Steuer- Vorauszahlungen von Prostituierten in Bordellen gibt es bereits. Sie schwanken aber je nach Kommune zwischen zehn und 30 Euro pro Tag. Vorauszahlungen auf die Steuerschuld muss jeder Freiberufler leisten. In der Rotlichtszene gestaltet sich der Steuervollzug aber besonders schwierig - vor allem wegen der häufig wechselnde Arbeitsorte der Prostituierten.

Erhebliche Einnahmeausfälle kritisiert
Mit Steuer-Vorauszahlungen soll das verbessert werden. Im Rotlichtmilieu werden jährlich Schätzungen zu Folge etwa sieben Milliarden Euro umgesetzt. Der Bundesrechnungshof hatte bereits 2003 den mangelnden Steuervollzug in dieser Branche sowie erhebliche Einnahmeausfälle kritisiert.

Nach dem so genannten Düsseldorfer Verfahren führen Bordellbetreiber nach einer mit dem jeweiligen Finanzamt getroffenen Vereinbarung täglich eine Pauschale für jede in ihren Betrieben tätige Prostituierte ab. Dabei handelt es sich nur um eine Vorauszahlung, die die spätere Steuererhebung sichern soll. In Berlin beispielsweise müssen Prostituierte seit Jahresbeginn eine Vorauszahlung von 30 Euro pro Arbeitstag an die jeweiligen Bordellbetreiber zahlen.

Dafür sollen die Betreiber eine Liste mit Anwesenheitsnachweis und Namen der Prostituierten führen. Ende des Jahres werden die Vorauszahlungen mit den Einnahmen laut Steuererklärung verrechnet. Wie jeder Arbeitnehmer bekommen Prostituierte je nach Verdienst dann Geld zurück oder sie müssen Steuern an den Fiskus nachzahlen.

Im Finanzministerium hieß es, es gehe nicht um die Einführung einer neuen Steuer, sondern um die Durchsetzung des bestehenden Einkommensteuerrechts und einen besseren Steuervollzug im Rotlichtmilieu. Für den Steuervollzug seien ausschließlich die Finanzbehörden der Länder zuständig. Die Mehrheit der Länder wolle ihren Behörden das Düsseldorfer Verfahren gestatten.

Prostituiertenverbände lehnen die Pauschalsteuer nicht rundweg ab. Sie mahnen aber, dass die Höhe den tatsächlichen Einkommen angepasst werden sollte - insbesondere bei stundenweise nebenberuflich Tätigen. Zudem sollten die Regelungen bundeseinheitlich und rechtlich abgesichert sein. (dpa)