Huren sollen vorab Steuern abführen
22.05.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Die Pläne stellen keine neue «Prostituierten-Steuer» dar: Steuer- Vorauszahlungen von Prostituierten in Bordellen gibt es bereits. Sie schwanken aber je nach Kommune zwischen zehn und 30 Euro pro Tag. Vorauszahlungen auf die Steuerschuld muss jeder Freiberufler leisten. In der Rotlichtszene gestaltet sich der Steuervollzug aber besonders schwierig - vor allem wegen der häufig wechselnde Arbeitsorte der Prostituierten.
Nach dem so genannten Düsseldorfer Verfahren führen Bordellbetreiber nach einer mit dem jeweiligen Finanzamt getroffenen Vereinbarung täglich eine Pauschale für jede in ihren Betrieben tätige Prostituierte ab. Dabei handelt es sich nur um eine Vorauszahlung, die die spätere Steuererhebung sichern soll. In Berlin beispielsweise müssen Prostituierte seit Jahresbeginn eine Vorauszahlung von 30 Euro pro Arbeitstag an die jeweiligen Bordellbetreiber zahlen.
Dafür sollen die Betreiber eine Liste mit Anwesenheitsnachweis und Namen der Prostituierten führen. Ende des Jahres werden die Vorauszahlungen mit den Einnahmen laut Steuererklärung verrechnet. Wie jeder Arbeitnehmer bekommen Prostituierte je nach Verdienst dann Geld zurück oder sie müssen Steuern an den Fiskus nachzahlen.
Im Finanzministerium hieß es, es gehe nicht um die Einführung einer neuen Steuer, sondern um die Durchsetzung des bestehenden Einkommensteuerrechts und einen besseren Steuervollzug im Rotlichtmilieu. Für den Steuervollzug seien ausschließlich die Finanzbehörden der Länder zuständig. Die Mehrheit der Länder wolle ihren Behörden das Düsseldorfer Verfahren gestatten.
Prostituiertenverbände lehnen die Pauschalsteuer nicht rundweg ab. Sie mahnen aber, dass die Höhe den tatsächlichen Einkommen angepasst werden sollte - insbesondere bei stundenweise nebenberuflich Tätigen. Zudem sollten die Regelungen bundeseinheitlich und rechtlich abgesichert sein. (dpa)

