17.04.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Auch wenn die Wohnung unverletzt bleibt - ALG-II-Anträge werden scharf kontrolliert
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Um wie viel die Kontrolle von ALG-II-Beziehern die Kosten von Hartz IV senkt, weiß die Bundesregierung noch nicht. Bei der Kontrolle der Wohnungen der Betroffenen würden keine Fehler gemacht.
Die Bundesregierung hat Vorwürfen widersprochen, bei Kontrollen wegen angeblichen Leistungsmissbrauchs werde die Privatsphäre von Arbeitslosengeld-II-Empfängern verletzt. Das teilte der Bundestag am Dienstag in Berlin mit. Der Bundesagentur für Arbeit seien seit In-Kraft-Treten der verschärften Kontrollmöglichkeiten Mitte 2006 durch Außendienstmitarbeiter der Arbeitsgemeinschaften nur wenige Beschwerden bekannt geworden, schrieb die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion.
Bislang lägen noch keine Daten vor, um wie viel die Hartz-IV-Ausgaben aufgrund der Außendiensteinsätze reduziert werden konnten. Die Bundesregierung war beim Einrichten der Außendienste von einem Einsparpotenzial von 350 Millionen Euro jährlich ausgegangen. Diesen prognostizierten Einsparungen liegt die Annahme zugrunde, dass die Außendienste von 350 Arbeitsgemeinschaften jeweils durchschnittlich 200 Fälle von Leistungsmissbrauch aufdecken können.
«Nur in besonderen Fällen»Die Linksfraktion hatte kritisiert, Berichte von Empfängern des Arbeitslosengelds (ALG) II ließen den Schluss zu, dass die Außendienste auf die komplette Offenlegung der Lebensverhältnisse drängten. Die Dienste beachteten nicht die Unverletzlichkeit der Wohnung und forschten die ALG-II-Bezieher «durch systematische und geradezu konspirative Befragungen von Nachbarn und Bekannten» aus.
Dazu verweist die Regierung darauf, dass die Befragung Dritter ohne Kenntnis des Betroffenen «nur in besonderen Fällen» unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit erfolgen dürfe. Die Unverletzlichkeit der Wohnung bleibe durch die Arbeit der Außendienste gewahrt. (epd)