18. Dez 2006 16:00
Weltanschauungsfreiheit ist wichtig, begründet aber keine Diskriminierung von Ausländern, entschied ein Sozialgericht. Einem Rechtsradikalen sei es deshalb durchaus zumutbar für einen Ausländer zu arbeiten.
Für einen arbeitslosen Rechtsradikalen ist es zumutbar, für eine Institution zu arbeiten, welche die Integration von Ausländern zum Ziel hat. Das entschied das Sozialgericht Dortmund laut einem Montag veröffentlichten Urteil. (AZ: S 32 AS 214/06)In dem verhandelten Fall hatte ein arbeitsloser Mann es abgelehnt, für ein Multikulturelles Zentrum in Lünen bei Dortmund tätig zu werden. Er sehe sich nicht in der Lage, für eine Institution zu arbeiten, die eine Integration von Migranten befürworte und überdies von einem Ausländer geführt wird, hatte der Kläger argumentiert. Die Arbeitsagentur strich ihm daraufhin das Arbeitslosengeld um 30 Prozent.
Zu Recht, entschieden die Sozialrichter und wiesen die Klage als unbegründet ab. Die Weltanschauungsfreiheit des Einzelnen finde ihre Grenzen im verfassungsrechtlichen Verbot der Diskriminierung von Ausländern, urteilte das Gericht. (nz)