netzeitung.deÄltere Arbeitslose bekommen nicht mehr ALG II

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Älterer Arbeitsloser auf dem Flur einer Arbeitsagentur (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Älterer Arbeitsloser auf dem Flur einer Arbeitsagentur
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Arbeitslose, die die 58er-Regelung in Anspruch nehmen, haben kein Recht auf ein höheres Arbeitslosengeld II. Das gilt auch dann, wenn dies hohe Einkommensverluste für Betroffene bedeutet.

Älteren Arbeitslose, welche die so genannte 58er-Regelung in Anspruch genommen haben, steht kein höheres Arbeitslosengeld (ALG) II zu. Das hat das Bundessozialgericht am Donnerstag in Kassel entschieden. (AZ: B 11b AS 9/06 R) Das oberste Sozialgericht wies mit dem Urteil die Klage eines im Ammerland lebenden Arbeitslosen zurück. Dessen Anwalt kündigte an, den Fall vom Bundesverfassungsgericht klären zu lassen.

Nach Angaben der Klägerseite sind 393.000 Arbeitnehmer von der 58er-Regelung betroffen. Diese stellt Arbeitslose, die älter als 57 Jahre sind, von der Pflicht zur Stellensuche frei. Im Gegenzug verzichten sie bis zum Renteneintritt auf die Vermittlung durch die Arbeitsagentur und tauchen auch nicht als stellensuchend in den Statistiken auf.

Hunderte Euro weniger
Der Kläger hatte die 58er-Regelung unterzeichnet und bis Ende 2004 monatlich 986 Euro Arbeitslosenhilfe bezogen. Nach der Einführung des ALG II im Januar 2005 bekam er nur noch 520,61 Euro monatlich. Der Betrag setzte sich zusammen aus dem Bedarf für den Kläger und seine Frau zuzüglich Miete. Das Einkommen der Ehefrau wurde indes wieder abgezogen, so dass beide unter dem Strich 460 Euro weniger hatten als vor der Einführung des ALG II.

Das Gericht hält das indes für zumutbar. Die Regelung verstoße nicht gegen geltendes Recht. Auch die Ersetzung von Arbeitslosenhilfe durch ALG II sei gesetzeskonform. Auf einen Vertrauensschutz könne sich der Kläger nicht berufen, weil er weiter Unterstützung vom Staat bekomme – wenn auch unter anderen Voraussetzungen.

Am Vormittag hatte das Bundessozialgericht in einem anderen Fall entschieden, dass die Höhe des ALG II nicht gegen die Verfassung verstoße. (nz)